IKK Südwest übernimmt erneut Federführung für die Selbsthilfeförderung im Saarland

Krankenkassen im Saarland fördern Selbsthilfe mit rund 230.000 Euro im Jahr 2012 – Zuschüsse für 2013 jetzt beantragen

Mehr als 230.000 Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen für die pauschale Förderung von Selbsthilfe-Einrichtungen im Saarland im Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Auch im kommenden Jahr werden Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Gesundheitsbereich wieder unterstützt. Die Federführung für die Gemeinschaftsförderung obliegt im Jahr 2013 erneut der IKK Südwest.

„Die Krankenkassen im Saarland halten die Selbsthilfe für sehr wichtig. Wir setzen uns daher im Sinne des gesetzlichen Auftrags dafür ein, dass entsprechende Gruppen gefördert werden. So können sie weiterhin Menschen dabei helfen, mit ihrer Krankheit zurecht zu kommen“, sagt Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest.

Im Jahr 2012 haben die Krankenkassen im Saarland unter der Federführung der IKK Südwest im Rahmen der Pauschalförderung 111 Selbsthilfegruppen mit insgesamt 82.458 Euro gefördert. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe erhielten 65.410 Euro und die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland wurde mit 83.000 Euro unterstützt.

Auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, unterstützt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der sogenannten Pauschalförderung. Die Gelder können beispielsweise für Büroausstattung, Druckmedien, Fortbildungen, Raum- oder Sachkosten verwendet werden.

Selbsthilfeeinrichtungen helfen Menschen dabei, sich mit ihrer Erkrankung auseinanderzusetzen und zu lernen, damit umzugehen. Behinderte, chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Problemen suchen hier Rat und Hilfe. Daher fördern die Kranken-kassen im Saarland die Arbeit dieser wichtigen Einrichtungen bereits seit vielen Jahren.

Zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland“ haben sich die gesetzlichen Krankenkassen zusammengeschlossen, um gemeinsam über die Anträge der Pauschalförderung von Selbsthilfe-gruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Saarland zu entscheiden. Dazu gehören AOK, BKK, IKK, Knappschaft, LKK und der Verband der Ersatzkassen (vdek). An der Beratung über die Vergabe der Fördermittel werden Vertreter der Selbsthilfe beteiligt. Im Saarland sind das die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Saarbrücken) und der Verein Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe.

Anträge auf Pauschalförderung können ab sofort bis 31. Januar 2013 schriftlich an folgende Adresse gestellt werden:

IKK Südwest
Selbsthilfeförderung
Hafenstr. 16a
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/936 96 3040
E-Mail: sabrina.michler@ikk-sw.de

Antragsformulare sind bei der IKK Südwest erhältlich oder können im Internet unter www.selbsthilfe-saar.de heruntergeladen werden.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von: 

  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • BKK Landesverband Mitte
  • IKK Südwest
  • Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken
  • LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Saarland

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