Rettungsdienst und Krankentransporte

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Krankentransporte

Damit eine Abrechnung von Krankenfahrten im Taxi-/Mietwagensegment mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich ist, sind bestimmte Unterlagen vorzulegen:

  • gültige Genehmigung (Konzession) für den Zeitraum der Abrechnung
  • unterschriebene Anerkenntnis- und Verpflichtungserklärung zum Rahmenvertrag nach §133 SGB V
  • das zur Abrechnung genutzte Institutionskennzeichen
  • Kopie des Fahrzeugscheins (bei Trage-/Liegestuhlfahrten bzw. Behindertentransporten ist eine zusätzliche Eintragung nötig)

Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, z. B. Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland, benötigt die Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.

Ansprechpartner des vdek für den Bereich Krankentransporte/ Krankenfahrten im Saarland ist die

vdek-Landesvertretung Saarland

Heinrich-Böcking-Straße 6-8
66121 Saarbrücken
Tel.: 0 681 / 9 26 71 - 0