Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Corona-Verordnung
Baden-Württemberg passt Corona-Verordnung zum
31. Januar 2023 an
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration informiert über die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Diese tritt am 31. Januar in Kraft. Damit entfällt die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen. Nähere Informationen finden sie hier
Neueste Informationen zum Coronavirus
Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration zum Coronavirus (SARS-CoV-2) in Baden-Württemberg im Überblick.
Neue Regelungen für Corona-Bürgertests
Seit dem 30. Juni 2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Ab sofort gibt es kostenlose Tests nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung zu bezahlen.
Weitere Infos finden Sie hier
Neue Corona-Verordnung tritt am 27. Juni 2022 in Kraft
Am 21. Juni 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 27. Juni 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 25. Juli 2022 verlängert.
Konkrete Informationen finden Sie hier:
Neue Corona-Verordnung Absonderung tritt am 3. Mai 2022 in Kraft
Die Ersatzkassen mit ihrem vdek bitten um Beachtung. Heute tritt die neue Corona-Verordnung Absonderung in Kraft. Bitte berücksichtigen Sie die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation ab dem 3. Mai 2022.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Geänderte Corona-Verordnung ab dem 3. April 2022
Nach den Änderungen des #IfsG gilt seit dem 3. April eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Die meisten Maßnahmen entfallen. Die Maskenpflicht im ÖPNV und im medizinischen Bereich sowie die Testpflicht in weiteren Bereichen bleiben bestehen
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022
Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft.
Weitere Informationen zur geänderten Corona-Verordnung für Baden-Württemberg finden Sie unter:
14.3.2022. Über die Corona-Verordnungen des Landes berichtet die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg immer aktuell. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=220314_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=corona-verordnungen
(Stand 14. März 2022)
Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine gemeinsame Linie zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht verständigt
10.02.2022. Geltendes Bundesrecht umzusetzen, steht außer Frage. Das Land fordert aber eine einheitliche Regelung und Handhabung durch die Bundesregierung.
In der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben sich die Koalitionspartner auf eine gemeinsame Linie bei der weiteren Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verständigt.
Beide Koalitionspartner betonten, es stehe nach rechtsstaatlichen Grundsätzen außer Frage, geltendes Bundesrecht umzusetzen, so auch die von Bundestag und Bundesrat beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht des Paragraphen 20a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Der Bund müsse darüber hinaus durch eine einheitliche Regelung und Handhabung Klarheit schaffen. Ein möglicher Flickenteppich würde das mit der einrichtungsbezogenen Impflicht verfolgte Schutzziel konterkarieren, und es bestünde die Gefahr einer Abwanderung von Pflegekräften aus dem Gesundheitsbereich. Da sich bereits jetzt im Rahmen der Umsetzung Hürden und offene Fragen abzeichnen, wird die Landesregierung entsprechende konkrete Nachbesserungen bei der Bundesregierung einfordern.
Die aktuellsten Corona-Regelungen für Baden-Württemberg
Die Corona-Verordnung des Landes wurde angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, 27. Dezember 2021. Alle Änderungen finden Sie im Überblick unter
Hintergrundinformationen und Hilfen - wo finde ich weitere Informationen
Durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 („Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2“) breitet sich die Lungenkrankheit Covid-19 ("Corona virus disease 2019") immer weiter aus. Zahlen zur aktuellen Verbreitung in Deutschland und weltweit finden Sie unter anderem auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Johns-Hopkins-Universität oder auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (Hinweis: Aufgrund unterschiedlicher Aktualisierungszeitpunkte und zum Teil auch unterschiedlicher Quellen weichen die Zahlen der genannten Seiten voneinander ab). Die vdek-Landesvertretung berichtet zu diesem Thema hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) sowie für die weiteren GKV-Verbände.
Zur aktuellen Situation in Baden-Württemberg: Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den vollständigen aktuellen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg mit weiteren Grafiken und Informationen finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg
Meldungen und Informationen zu den Themen
- Patientensicherheit
- zahnärztliche Versorgung
- psychotherapeutische Versorgung
- Pflegeversorgung
- Hebammenhilfe
- Hilfsmittelversorgung
- Heilmittelversorgung
finden Sie auf der Seite der vdek-Zentrale.
Weitere Informationen und Beratung bieten die Ersatzkassen im Internet und per Telefon:
- TK (040) 46 06 61 91 60
- Barmer (0800) 84 84 111
- DAK Gesundheit (040) 325 325 800
- KKH (089) 95 00 84 188
- hkk (0800) 2555-445
- HEK (0800) 0213213
Zusätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen gibt es auf den Internet-Portalen:
- des Robert Koch-Instituts (RKI)
- des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
- der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)
- des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- und im NDR-Corona-Podcast mit Professor Christian Drosten (Leiter der Virologie an der Berliner Charité).