Frühförderung in Bayern

Bereits seit dem 01.08.2006 besteht in Bayern ein Rahmenvertrag, welcher die Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen regelt und sichert. Zwischenzeitlich besteht ein flächendeckendes und ortsnah gut ausgebautes Angebot von derzeit 259 Einrichtungen (Stand: 30.04.2025). In den Frühförderstellen werden unsere bayerischen Kinder nach eingehender Diagnostik bei Bedarf von Geburt an bis zum individuellen Schuleintritt heilpädagogisch und medizinisch-therapeutisch gefördert und behandelt. Diese Komplexleistungen werden in enger Abstimmung zwischen behandelnden Ärzten, interdisziplinären Frühförderstellen und den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Kinder erbracht. Statt zeitintensives Aufsuchen verschiedener Fachdisziplinen und Einrichtungen können hier die unterschiedlichen Behandlungen spezialisiert und aus einer Hand erfolgen.
Gesetzliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz machten eine Neuauflage des Bayerischen Rahmenvertrages zum 01.07.2025 erforderlich.