Frühförderung in Bayern
In Bayern wird bereits seit vielen Jahren die vom Sozialgesetzbuch IX geforderte interdisziplinäre Frühförderung gelebt.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit der Vertragspartner bildet der Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen (RV IFS).