Qualitätssicherung in Bayern
Verfahren zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement stellen zentrale Elemente einer effektiven und effizienten Leistungserbringung dar. Die damit einhergehende Transparenz trägt entscheidend zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Leistungserbringung bei und ist den Ersatzkassen ein besonderes Anliegen. Sämtliche vertragsgebundenen Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, an den entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen.
Informationen dazu können Sie dem gemeinsamen Internetauftritt der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Qualitätssicherungsverfahren unter www.qs-reha.de entnehmen.