Stationäre Rehabilitation in Bayern
Zielsetzung rehabilitativer Versorgung in stationären Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 111 und 111a SGB V ist es, vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe zu verbessern und einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorzubeugen. Durch eine frühzeitige Einleitung der gebotenen Behandlungsmaßnahmen sollen Patientinnen und Patienten (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit bzw. bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und dem Ausmaß auszuüben, in der sie für den jeweiligen persönlichen Lebenskontext als typisch erachtet werden. Dies erfordert in der Regel eine interdisziplinäre und teamorientierte Patientenversorgung.
In Bayern stehen den Mitgliedern der Ersatzkassen derzeit 249 stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt 23.558 Betten zur Verfügung. Fast zwei Drittel aller aufgestellten Betten befinden sich in privater Trägerschaft, nahezu jedes vierte Bett entfällt auf eine Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft und gut jedes zehnte Bett ist in Einrichtungen unter freigemeinnütziger Trägerschaft aufgestellt. Die Zahl der stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie die Anzahl der Betten sind über die Jahre hinweg leicht gesunken.
Neben den klassischen Indikationsbereichen der orthopädischen, neurologischen und inneren Erkrankungen spielt zunehmend die Psychosomatik eine wachsende Rolle. Auch im Bereich der geriatrischen Rehabilitation besteht mit 62 Einrichtungen in Bayern ein flächendeckendes Versorgungsangebot auf qualitativ exzellentem Niveau. Eine besondere Form der stationären Vorsorge und Rehabilitation sind Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen. Diese speziellen Maßnahmen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V erbracht. Zudem sind derzeit 26 Suchteinrichtungen und zwölf sog. „RPK-Einrichtungen“ für die Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen zugelassen.