Selbsthilfeförderung - Antragsfrist endet am 31.03.2019

Mit ca. 6,1 Millionen Euro fördern die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im laufenden Jahr. Damit wird für jeden der insgesamt ca. 5,4 Mio. Versicherten in Hessen ein Betrag von 1,13 Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen noch nicht verauslagte Restmittel aus 2018. Im vergangenen Jahr lag die Förderung bei 1,10 Euro pro hessischem Versicherten.

Die "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" unterstützt die Arbeit von örtlichen Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfe-Kontaktstellen. Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe in Hessen, die für das laufende Jahr pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können noch bis zum 31.03.2019 einen Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen (Adresse: GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg).

Die Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung gibt es bei der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, den gesetzlichen Krankenkassen, den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen oder zum Download unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de.

2018 haben insgesamt ca. 900 Organisationen aus dem Selbsthilfebereich eine Förderung erhalten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com