Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) haben sich auf eine neue Vereinbarung über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i.V.m. § 132e SGB V (Impfvereinbarung) für Hessen geeinigt. Dabei wurde das gemeinsame Ziel der Vertragspartner, durch den Abschluss der neuen Impfvereinbarung den Schutz der Versicherten gegen Infektionskrankheiten zu verbessern und deren Durchimpfungsrate weiter zu erhöhen, in konstruktiven Verhandlungen erreicht. Die neue Impfvereinbarung gilt rückwirkend bereits ab dem 01.01.2020.
„Die Vertragspartner haben sich in den Verhandlungen am aktuellen Fortschritt in der Medizin und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Dies ist ein wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Impfquote und damit zum Schutz der gesetzlich Krankenversicherten in Hessen vor weiteren Infektionen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, für die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen betonten nach der Einigung die große Bedeutung von Schutzimpfungen: Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven medizinischen Maßnahmen, um sich vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Dieser Schutz gilt nicht nur für die geimpften Personen. Impfungen stoppen oder verringern auch die weitere Verbreitung einer Infektion und schützen somit indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung. Hohe Impfquoten ermöglichen es, einzelne Krankheitserreger regional zu beseitigen und schließlich weltweit auszurotten. Dies ist gerade auch in Zeiten einer Pandemie wichtig, um den Ausbruch weiterer Infektionen zu verhindern.
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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