Frühförderung: Neue Rahmenvereinbarung für Hessen abgeschlossen

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen, die kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer haben die seit 2006 bestehende Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet und die neue Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Absatz 4 SGB IX unterzeichnet. In dieser Landesrahmenvereinbarung sind erstmals die Anforderungen an die Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren geregelt, ebenso die Dokumentation und Qualitätssicherung. Neu ist auch die Beteiligung der Verbände der Leistungserbringer. Somit gewährleistet die Landesrahmenvereinbarung weiterhin ein flächendeckendes und ortsnah gut ausgebautes Netz an Frühförderstellen.

"Die Frühförderung mit ihren besonderen Hilfen unterstützt Kinder, die in den ersten Lebensjahren aufgrund einer (drohenden) Behinderung in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind. Mit der Unterzeichnung der neuen Landesrahmenvereinbarung wird die Weiterentwicklung der bisherigen Qualitätsstandards sichergestellt und somit die Arbeit der Frühförderstellen nachhaltig gesichert", erklärte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellverstretend für die GKV bei der Vertragsunterzeichnung.

Die Angebote der Frühförderung beinhalten die Therapie der Kinder im Rahmen eines interdisziplinären Förder- und Behandlungsplans, der individuell auf die Entwicklungsvoraussetzungen des Kindes maßgeschneidert ist, sowie die Beratung und Begleitung der Eltern und anderer Bezugspersonen des Kindes, z. B. Familienangehörige oder Betreuerinnen und Betreuer in Kindergärten und Kindertagesstätten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com