Rund 18.000 Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten in Deutschland haben bislang Gelder in Höhe von rund 313 Millionen Euro aus dem Schutzschirm der Bundesregierung für Heilmittelerbringer zur Kompensation ihrer COVID-19-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle erhalten. In Hessen waren es 1.881 Heilmittelerbringer und eine Summe von rund 27,5 Millionen Euro.
Seit dem 20. Mai 2020 können die insgesamt 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung bei den Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern beantragen. Rund eine Milliarde Euro stehen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung.
In Hessen wird die ARGE federführend von der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) organisiert. „Der Schutzschirm ist eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer, da die Zahl der Verordnungen deutlich zurückgegangen ist. Wir sind froh, dass wir das Antragverfahren rasch und unbürokratisch umsetzen können. Die Anträge werden derzeit tagesaktuell bearbeitet, sodass die Heilmittelerbringer zeitnah die finanzielle Hilfe bekommen, die ihnen zusteht“, betonte Claudia Ackermann für die ARGE.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers:
Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat.
Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni diesen Jahres 1.500 Euro.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Alle Infos zur Antragstellung sind auf dem zentralen Internetportal der ARGEn www.zulassung-heilmittel.de abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular muss in der Zeit vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 per E-Mail bei der zuständigen ARGE eingehen. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com