Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassenverbänden und KV Hessen erfolgreich abgeschlossen

Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) haben sich auf ein Honorarpaket für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten geeinigt.

Nach intensiven, konstruktiven Verhandlungen konnte eine Einigung erzielt werden. Sie gewährleistet den niedergelassenen Ärzten und Psycho­therapeuten in Hessen Honorarsicherheit für das Jahr 2020. Zusätzlich zum Honorarvertrag wird der Ärztliche Bereitschaftsdienst von den gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 16 Mio. € gefördert. Darauf haben sich die Vertragsparteien verständigt.

„Die Partner der Selbstverwaltung in Hessen haben mit dem Abschluss des Honorarvertrages die ambulante medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Hessen auf finanziell sichere Beine gestellt. Die Einigung beweist, dass die Selbstverwaltung auch in Ausnahmesituationen wie der derzeitigen Corona-Pandemie funktioniert und die Vertragspartner trotz teils unterschiedlicher Vorstellungen in der Lage sind, gemeinsam konstruktiv gute Lösungen zu finden“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, für die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.

„In Zeiten großer Unsicherheit ist es wichtig, dass auf die gemeinsame Selbstverwaltung in Hessen Verlass ist. Der Honorarvertrag für das Jahr 2020 ist ein Zeichen für diese Verlässlichkeit und wir sind froh, dass wir uns mit unseren Vertragspartnern einigen konnten, obwohl dies naturgemäß an einigen Stellen schwierig war. Als besonders positiv bewerten wir, dass die hessischen Krankenkassen nun auch finanzielle Verantwortung für die Sicherstellung übernehmen, indem sie sich an den Kosten für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen“, erklären Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com