Auch 2021 wird es wieder zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen geben. Dazu gehören die Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die finanzielle Entlastung von Betriebsrentnern und der Ausbau der Präventionsleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zudem wird die Digitalisierung mit der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) und weiteren digitalen Angeboten ein großes Stück vorangebracht. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Versicherte:
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ab 2021 wird die ePA stufenweise eingeführt. Für deren Nutzung stellt die jeweilige Krankenkasse ihren Versicherten auf Antrag eine sicherheitsgeprüfte App für Smartphone oder Tablet zur Verfügung. Darin können Versicherte ab 1. Januar 2021 eigene Gesundheitsdaten hinterlegen. Das Hochladen medizinischer Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationsplänen durch die behandelnden Ärzte wird bundesweit zunächst in 200 ausgewählten Arztpraxen getestet und soll ab 1. Juli 2021 flächendeckend möglich sein. Im Laufe des Jahres werden auch Krankenhäuser und Apotheken an die ePA angebunden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Allein der Versicherte bestimmt, wer Zugriff auf welchen Bereich in seiner Akte erhält. Krankenkassen haben keinen Zugriff.
Neue Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern
Ab 1. Februar 2021 werden weitere Untergrenzen für das Pflegepersonal in Krankenhäusern eingeführt. Sie gelten für die Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) und pädiatrische Intensivmedizin. Die neuen Untergrenzen berücksichtigen eine maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft. So dürfen beispielsweise in der Pädiatrie in der Tagesschicht maximal sechs Patienten von einer Pflegekraft betreut werden. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft.
20.000 zusätzliche Hilfskräfte-Stellen in Pflegeheimen
Bundesweit sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der vollstationären Pflege geschaffen werden. Allen Pflegeheimen, die zusätzliche Hilfskräfte beschäftigen, werden die zusätzlichen Kosten von der Pflegeversicherung erstattet. Die Gesamtkosten hierfür werden für 2021 auf ca. 680 Millionen Euro geschätzt. Den Pflegebedürftige entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
Entlastung für Betriebsrentner
Ab 2021 erhöht sich der monatliche Freibetrag für Betriebsrentner von 159,25 Euro auf 164,50 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassenbeiträge fällig. Rentner mit Betriebsrenten unter 164,50 Euro müssen keine Beiträge bezahlen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, bezieht sich der Freibetrag auf die Gesamtsumme.
Prävention: Screening auf Hepatitis B und C
Versicherte ab 35 Jahren haben künftig den Anspruch, sich im Rahmen des regelmäßigen Gesundheits-Check-ups auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Mit diesen Untersuchungen sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen der Leber mit dem Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virus erkannt werden. Eine unbehandelte chronische Virushepatitis (Leberentzündung) kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen.
Die Details zu diesen und weitere Neuerungen zeigt die Übersicht. Änderungen, die die Corona-Pandemie betreffen, sind dort nicht aufgeführt, da sie nur temporär sind und sich laufend verändern können.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com