Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die Zulassung weiterer digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Damit stehen allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nun drei weitere DiGAs als Kassenleistung zur Verfügung, nachdem Anfang Oktober bereits DiGAs zur Behandlung von Angststörungen und Tinnitus zugelassen wurden.
Digitale Unterstützung nun auch zur Gewichtsreduktion bei Adipositas, zur Bewegungstherapie und bei Schlafproblemen
Die drei neu zugelassenen Apps können von Ärzten zur Gewichtsreduktion bei Adipositas, für Bewegungstherapie im Rahmen der Behandlung von Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen sowie bei nichtorganischen Schlafstörungen verordnet werden, wenn dies medizinisch sinnvoll ist.
„Die zügige Aufnahme weiterer Anwendungen in den GKV-Leistungskatalog zeigt, dass die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens langsam Fahrt aufnimmt und viele Versicherte, vor allem mit chronischen Erkrankungen, neue Behandlungsoptionen nutzen können“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
„ Die Zulassung weiterer DiGAs ermöglicht den Versicherten, die Kostenübernahme direkt bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist dabei immer der nachweisliche medizinische Nutzen. Außerdem müssen die Anwendungen auch einen hohen Datenschutzstandard erfüllen“, so Ackermann weiter.
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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