Neuerungen im Gesundheitswesen

Das ändert sich 2022 für Versicherte

Das Jahr 2022 bringt für Versicherte einige Neuerungen im Gesundheitswesen. Sie reichen von neuen digitalen Anwendungen bis zu einem Zuschuss für Pflegekosten im Heim, um Pflegebedürftige bei den seit Jahren steigenden Kosten zu entlasten. Hierzu führt der Gesetzgeber ab 2022 eine Kostenbremse in Form eines Zuschusses ein. Dieser ist nach der Aufenthalts­dauer gestaffelt und beträgt zwischen 5 und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Daneben müssen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten spätestens ab Herbst 2022 nach Tarif bezahlen.

„Aus Sicht des vdek ist dies sehr zu begrüßen, da eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte dazu beitragen kann, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und  so mehr Personal für die Pflege zu gewinnen. Die Bezahlung nach Tarif wird aber voraussichtlich auch dazu führen, dass die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige weiter steigen. Hier sind, neben dem Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim oder der Erhöhung des Sachleistungsbetrags in der ambulanten Pflege, dringend weiterführende politische Lösungen gefordert, da die finanzielle Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen nicht weiter steigen darf. Andernfalls werden immer mehr Menschen trotz der Leistungen aus der Pflegeversicherung zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sein“, fordert Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Auch die Digitalisierung schreitet voran

Ab 01.01.2022 erhält die elektronische Patientenakte (ePA) Optionen für zusätzliche Inhalte wie das Zahnbonusheft, den Mutterpass, die eigene Impfdokumentation und das Kinderuntersuchungsheft. Ab dem kommenden Jahr können Versicherte zudem die ePA auch als Desktop-Anwendung auf dem PC einsehen und verwalten. Bisher war das nur per App auf dem Smartphone oder Tablet möglich.

Darüber hinaus werden Papierformulare in weiteren Bereichen der medizinischen Versorgung durch digitale Lösungen ersetzt. Das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeits­unfähig­keitsbescheinigung (eAU) starten für alle Ärzte verpflichtend zum Jahresanfang 2022. Ebenso entfällt für Versicherte die Weitergabe der AU-Meldung an die Krankenkasse. Dies übernimmt zukünftig die jeweilige Arztpraxis auf digitalem Weg.

Neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser

Ab 1. Januar 2022 gelten Pflegepersonal­untergrenzen für die Krankenhausfachabteilungen Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe. Damit ist auch auf diesen Stationen die maximale Anzahl von Patient:innen pro Pflegekraft und Schicht verbindlich geregelt und erhöht damit die Patientensicherheit. Pflegepersonaluntergrenzen gibt es bereits in neun Bereichen, darunter in der Intensivmedizin, der Geriatrie und der Kardiologie.

Mehr zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie auf der vdek-Homepage.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com