Investition in die Zukunft

Krankenkassen in Hessen fördern die Ausbildung an Krankenhäusern mit knapp 98 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen stellen im laufenden Jahr knapp 98 Millionen Euro für die Ausbildung von Fachkräften an hessischen Krankenhäusern zur Verfügung. Damit unterstützen sie weiterhin maßgeblich die Förderung von Nachwuchskräften im Gesundheitswesen.

2021 werden mehr als 7.100 Frauen und Männer in 87 hessischen Krankenhäusern zu (Kinder-)Krankenpflegern, Krankenpflegehelfern, Hebammen, Diät- und technischen Assistenten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Orthoptisten und Logopäden ausgebildet. Die Zahl der Auszubildenden ist gegenüber dem Vorjahr insgesamt leicht gestiegen. Besonders groß sind die Zuwächse in den Bereichen Krankenpflegehilfe (+35 %) und Krankengymnastik (+ 30 %).

"Gut ausgebildete Fachkräfte sind der Grundstein einer guten Patientenversorgung. Dies zeigt sich gerade jetzt bei der Bewältigung der aktuellen Corona-Pandemie. Um die sehr gute Versorgungsqualität in den hessischen Krankenhäusern auch in Zukunft sicherzustellen, sind Investitionen in den Fachkräftenachwuchs unverzichtbar", so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Die Finanzierung von Ausbildungskosten vor allem für Lehrmittel und die weitere Infrastruktur von Berufsschulen und die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern ist in Deutschland grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. Nur bei den Krankenhäusern werden die Kosten für Ausbildungsstätten, Ausbildungsvergütung und ausbildungsbedingte Mehrkosten der Krankenhäuser laut Gesetz durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert.

In Hessen werden Ausbildungen von bis zu drei Jahren seit 2006 über den Krankenhaus-Ausbildungsfonds finanziert. Er wird von der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) verwaltet und von allen Krankenhäusern in Hessen durch Abführung eines landesbezogenen Ausbildungszuschlages pro Behandlungsfall gefüllt. Die Höhe dieses Zuschlages wird zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der HKG jährlich neu verhandelt. Er beträgt in Hessen für 2021 jahresdurchschnittlich 69,53 Euro pro Behandlungsfall. Um den Entwicklungen aufgrund der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen 2021 bis zum 30.04.2021 einen erhöhten Zuschlag von 81,11 Euro, ab 01.05.2021 dann 64,89 Euro pro Behandlungsfall. Damit soll die Liquidität der Kliniken auch für die Ausbildungsfinanzierung sichergestellt werden.

Seit 2020 werden Berufseinsteiger in der Berufsgruppe (Kinder-)Krankenpfleger nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes ausgebildet und finanziert. Im Krankenhaus-Ausbildungsfonds 2021 ist daher nur noch der 3. Ausbildungsjahrgang dieser Berufsgruppe enthalten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com