Kostenrisiko bei Erkrankung im Urlaub

Auslandsreise-Krankenversicherung schützt im Ernstfall vor hohen Kosten

Die Urlaubszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres, doch wer im Ausland erkrankt oder einen Unfall hat, kann eine teure Überraschung erleben. Fehlt die Auslandsreise-Kranken­versicherung und man bricht sich am Pool ein Bein oder erleidet einen Herzinfarkt, können für die notwendige ärztliche Versorgung hohe Kosten anfallen. Wird gar ein Krankenrücktransport in einem Ambulanz­flugzeug notwendig, um z. B. eine nötige Operation in Deutschland durchführen zu lassen, kann das schnell viele Tausend Euro kosten.

„Die entsprechenden Kosten müssen Reisende im schlimmsten Fall selbst tragen, denn die gesetzliche Krankenversicherung darf sie u. U. nicht oder nicht vollständig übernehmen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Wenn mit einem anderen Land, z. B. innerhalb der EU, ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann gilt der Versicherungs­schutz zwar auch dort, allerdings nur nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes“, so Ackermann weiter.

Das kann bedeuten, dass Kosten für Leistungen in anderen Ländern nicht über­nommen werden, die für die Versicherten in Deutschland selbstverständlich sind.

Vor der Reise sollte daher eine zusätzliche Reisekranken­versicherung für das Ausland abgeschlossen werden, die z. B. auch die Kosten eines Krankenrücktransportes umfasst. Die Ersatzkassen haben online Informationen über den Versicherungsschutz im Ausland und häufig auch das Angebot eines Kooperationspartners einschließlich Infos über die in der Zusatzversicherung enthaltenen Leistungen zusammengestellt:

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com