Steigende Eigenanteile in hessischen Pflegeheimen

Neuer Leistungszuschlag entlastet spürbar nur bei längerem Heimaufenthalt

Die Eigenanteile für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die hessische Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlen müssen, steigen weiter. Der monatliche Betrag ohne Zuschläge stieg von Januar 2022 bis Juli 2022 durchschnittlich um 42 Euro auf nun 2.164 Euro. Das entspricht einem Plus von 1,98 Prozent. Im Bundesvergleich liegt Hessen damit im Mittelfeld. Am teuersten ist ein Pflegeheimplatz in Baden-Württemberg mit 2.619 Euro im Monat, am günstigsten in Sachsen-Anhalt mit 1.700 Euro im Monat. Der Bundes­durch­schnitt liegt bei 2.248 Euro im Monat.

Keine nachhaltige finanzielle Unterstützung für alle Betroffenen

Seit 1.1.2022 soll eine gesetzliche Regelung für Entlastung sorgen, wonach sich die Pflegekassen mit einem Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungs­einheitlicher Eigenanteil: EEE) beteiligen, der nach Aufenthaltsdauer gestaffelt ist. Eine Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und den Pflege­einrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt nun, dass die Entlastung durch diesen Zuschlag erst ab einem Aufenthalt von einem Jahr spürbar wird: Für Pflegebedürftige in Hessen, die kürzer im Pflegeheim leben, ist der beabsichtigte Entlastungseffekt aufgrund diverser Kostensteigerungen bereits sechs Monate nach Einführung der Leistungszuschläge nahezu verpufft. Gründe hierfür sind vor allem die bessere tarifliche Bezahlung des Pflegepersonals sowie steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Ohne den neuen Zuschlag hätten hessische Pflegebedürftige zu Jahresbeginn einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.122 Euro pro Monat tragen müssen. Mit dem neuen Zuschlag liegt er nun bei 2.119 Euro (Stichtag: 1.7.2022) bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr.

Die Wirkung des Zuschlags wird umso spürbarer, je länger Pflegebedürftige im Pflegeheim leben. Bei einer Aufenthaltsdauer ab drei Jahren (Zuschlag 70 Prozent) beispielsweise vermindert sich der Eigenanteil in Hessen deutlich auf nur noch 1.524 Euro.

 

HES_finanzielle_belastung_pflegebeduerftiger_nach_aufenthaltsdauer_07_2022

Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, betonte: „Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr kaum spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch.“ Der gesetzliche Zuschlag bezieht sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

„Bei solch hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Ackermann weiter. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Gesamtlösung für dieses Problem. Dabei steht auch das Land Hessen in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dies allein würde den Pflegebedürftigen in Hessen eine erhebliche Entlastung von 505 Euro im Monat bringen.“

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Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com