GKV-Selbsthilfeförderung

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können noch bis zum 31.03.2023 gestellt werden

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2023 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellern der vergangenen zwei Jahre bereits vor. Selbsthilfegruppen und –organi­sationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2023 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Dieser regelt und erläutert die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und
–kontakt­stellen im Sinne des § 20h SGB V.

Anträge auf pauschale Förderung für 2023 können bis zum 31.03.2023 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft zur Antragstellung herausgegeben, das Selbsthilfegruppen bei der Antragstellung hilft. Dieses Begleitheft kann ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden.

„Der Austausch über die eigene Krankheit und die gegenseitige Unterstützung durch andere Betroffene fördern die eigene Gesundheit. Daher ist es den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Hessen ein großes Anliegen, das Engagement im Rahmen der Selbsthilfe auf allen Ebenen weiter zu stärken und finanziell zu unterstützen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 547 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, 22 davon erstmalig. 

 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com