Jährliche Vorsorge

Nicht nur für die Zahngesundheit, sondern auch für den Geldbeutel wichtig

Wer mindestens einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung eine Zahnarztpraxis aufsucht, tut aktiv etwas für die Zahngesundheit und beugt Karies vor. Dies gilt nicht nur für Erwachsene, sondern bereits für Kleinkinder ab dem ersten Zahn. Der jährliche Stempel im Bonusheft belegt den Besuch und ist darüber hinaus bares Geld wert: Sollte doch einmal ein Zahnersatz nötig sein, erhalten Versicherte mit dokumentierten regelmäßigen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss. Vom 12. bis zum 18. Geburtstag ist eine halbjährliche Untersuchung Voraussetzung für einen höheren Zuschuss.

„Eine regelmäßige Kontrolle ist wichtig, auch wenn die Zähne auf den ersten Blick gesund erscheinen. Nur so können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und auch behandelt werden. Versicherte, die 2023 noch nicht bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt waren, sollten daher jetzt für das zweite Halbjahr einen Termin vereinbaren. Wird der jährliche Besuch versäumt, kann nicht nur die Zahngesundheit leiden, sondern es entstehen im Ernstfall höhere Kosten, falls Zahnersatz notwendig wird“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Hintergrund Bezuschussung Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich 60 % der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge für notwendigen Zahnersatz. Können die Versicherten mit ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und somit aktiv ihre Zahngesundheit vom Zahnarzt überprüfen ließen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 % - bei zehn Jahren sogar um 15 %. Versicherte, die noch kein Bonusheft haben, erhalten dieses in der Zahnarztpraxis.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com