In diesem Winter leiden ungewöhnlich viele Kinder an akuten Atemwegserkrankungen. Dadurch hat sich das Patientenaufkommen insbesondere in den hessischen Kinderarztpraxen, aber auch bei Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern und HNO-Ärztinnen und -Ärzten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht. Der Bewertungsausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat daher beschlossen, bundesweit 49 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um diesem nicht vorhersehbaren Anstieg der Behandlungszahlen Rechnung zu tragen. Die Regelung gilt für Behandlungen von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023.
„Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Die Ärztinnen und Ärzte stellen gemeinsam mit ihren Praxisteams in dieser herausfordernden Situation mit hohem Einsatz die Versorgung sicher. Deshalb ist es angemessen, die Vergütung hierfür für den relevanten Zeitraum zu erhöhen. In Hessen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen dafür knapp 3,3 Millionen Euro zusätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung“, sagt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Das Beispiel zeigt auch, dass die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert.“
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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