Kranken- und Pflegekassen finanzieren generalistische Pflegeausbildung 2024 mit 350 Millionen Euro

Die Kranken- und Pflegekassen in Hessen übernehmen auch 2024 mit 350 Millionen Euro knapp 90 Prozent der Kosten für die generalistische Pflegeausbildung in hessischen Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Das Land Hessen beteiligt sich mit knapp 36 Millionen Euro, und weitere ca. 14 Millionen Euro werden aus der sozialen Pflegeversicherung finanziert. Vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege wurde für 2024 ein Finanzierungsbedarf von insgesamt rund 399 Millionen Euro für die generalistische Pflegeausbildung ermittelt. Dieser muss gemäß den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes (PflBG) seit 2020 im Wesentlichen von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden.

Die Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung erhalten 2024 pro Auszubildendem/r eine Pauschale in Höhe von 9.220 Euro (Pflegeschulen) bzw. 9.600 Euro (Träger der praktischen Ausbildung) zur Deckung ihrer Betriebskosten für die generalistische Pflegeausbildung. Hinzu kommen Kostenerstattungen für angemessene Vergütungen der Auszubildenden (einrichtungsindividuelle Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen). Durch die Refinanzierung dieser Kosten wird gewährleistet, dass die Ausbildungsstätten ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ausbildung anzubieten.

„Die neue generalistische Pflegeausbildung bereitet Pflegekräfte umfassend auf die vielfältigen Anforderungen im Gesundheitswesen vor. Sie lernen frühzeitig, mit den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten fachgerecht umzugehen. Die erzielte Einigung über die Ausbildungsfinanzierung gibt den Ausbildungsstätten auch in diesem Jahr Planungssicherheit“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung.

Hintergrund:

Die generalistische Pflegeausbildung ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des Pflegesektors und soll seit 2020 dazu beitragen, die Qualität der Pflege zu verbessern und den Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften zu decken. Sie vereint die bisherigen Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege und ermöglicht es den Auszubildenden, flexibel in verschiedenen Bereichen der Pflege tätig zu sein.

Alle Auszubildenden werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam generalistisch ausgebildet. Setzen die Auszubildenden im letzten Ausbildungsdrittel diese Ausbildung fort, erwerben sie den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Sie können sich aber auch für einen Schwerpunkt in der Altenpflege oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen entscheiden. Hierzu absolvieren die Auszubildenden eine besondere Zusatzausbildung in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com