Der Deutsche Bundestag hat heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, erklärt dazu:
„Die geplante Krankenhausreform zeigt Licht und Schatten. Die Einführung von Leistungsgruppen stellt einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung dar. Krankenhäuser sollen demnach nur noch Leistungen anbieten können, wenn sie die notwendigen Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. Allerdings sind weiterhin zu viele Ausnahmen möglich. Es kommt nun entscheidend auf die Umsetzung und den Willen der Länder an, eine echte Modernisierung der Versorgungsstrukturen im Sinne der Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen. Daher ist es unerlässlich, nach Inkrafttreten des Gesetzes den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und seine Expertise bei der konkreten Ausgestaltung der Leistungsgruppen einzubeziehen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Durch die geplante Krankenhausreform entstehen erhebliche Mehrkosten, die vor allem die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der GKV zu tragen haben. Ab 2026 sollen sie über einen Transformationsfonds zusätzlich zu den ohnehin schon hohen Betriebskosten hälftig die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft übernehmen. Für die Beitragszahlenden in der GKV sind dies bundesweit zusätzlich 25 Milliarden Euro bis 2035, in Hessen mehr als 1,85 Milliarden Euro. Diese Zweckentfremdung von Beitragsmitteln ist nicht akzeptabel und muss dringend verhindert werden. Die Ersatzkassen und der vdek in Hessen fordern das Land Hessen eindringlich auf, sich seiner Verantwortung für die Investitionskostenfinanzierung vollständig zu stellen. Außerdem ist besonders der Bund gefordert, die von ihm initiierte Reform mit eigenen, steuerfinanzierten Mitteln zu unterstützen.“
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com