So einfach und sicher wie in Deutschland

Dialyse für Ersatzkassenversicherte auch im Auslandsurlaub erstattungsfähig

Regelmäßige Dialysebehandlungen schränken die Bewegungsfreiheit der Betroffenen ein. Trotzdem ist ein Urlaub auch im Ausland weiter möglich. In vielen beliebten Reiseländern gibt es inzwischen Feriendialyse-Praxen, die den Ersatzkassenversicherten eine Behandlung so sicher und einfach wie in Deutschland ermöglichen. Für die Patientinnen und Patienten entstehen keine zusätzlichen Kosten, weil die Praxis im Ausland direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnet. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Dialysezentren geschlossen hat.

„Wer im Auslandsurlaub auf Dialyse angewiesen ist, kann sich vorab von seiner Ersatzkasse die Kostenübernahme für die jeweilige Praxis am Urlaubsort bestätigen lassen und vereinbart danach mit der Praxis direkt die Behandlungstermine. Dort muss dann nur noch die Kostenübernahme­erklärung vorgelegt werden“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Die Feriendialyse-Praxen befinden sich in vielen Urlaubsländern in der Nähe von Hotels und sind damit für die Patientinnen und Patienten gut erreichbar. Weitere Informationen zur Feriendialyse und die Kontaktdaten der Praxen erhalten Interessierte bei ihrer Ersatzkasse.

Hintergrund

Für die Nierenersatztherapie im Ausland gelten folgende Bestimmungen: Wird die Blutwäsche in einem Land vorgenommen, mit dem Deutschland durch ein diesbezügliches Sozialversicherungsabkommen verbunden ist, kommt grundsätzlich der ausländische Versicherungsträger für deren Kosten auf. Das gleiche gilt bei Behandlung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Gesetzlich Krankenversicherte können hierfür die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, die sich auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte befindet, oder sie erhalten einen Anspruchsausweis von ihrer Krankenkasse für das jeweilige Land. Trotzdem verlangen einige Arztpraxen auch in diesen Staaten, dass Versicherte in Vorleistung gehen. In diesem Fall können Versicherte nach Rücksprache mit ihrer Krankenkasse gegebenenfalls im Nachhinein einen Zuschuss von bis zu 201,05 Euro pro Behandlung erhalten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com