Chance für Pflegebedürftige und Pflegepersonal

Appell an Pflegeheime: Fördermittel für mehr Digitalisierung nutzen

Die Fördermittel zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen können in Hessen weiter beantragt werden. Darauf macht die Landesvertretung Hessen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) aufmerksam. Antragsberechtigt sind zugelassene ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Hospize. Die Fördersumme pro Einrichtung liegt bei maximal 12.000 Euro. Der einmalige Zuschuss kann in mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden.

Mehr Zeit für Pflegebedürftige, weniger Bürokratie

„Bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen auch in Hessen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 muss außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen umgesetzt werden. Durch die Fördermittel können die Kosten der Digitalisierungsmaßnahmen in der Pflege abgefedert werden. Wir empfehlen deshalb allen Pflegeeinrichtungen, die unterstützenden Fördermöglichkeiten abzurufen, um die Digitalisierung der Pflege voranzutreiben. Dadurch bleibt dem Pflegepersonal mehr Zeit für die Pflegebedürftigen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Die Pflegekassen stehen bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen und Fragen zu beantworten.

Förderprogramm bis 2030 verlängert

Das Förderprogramm für mehr Digitalisierung in der Pflege wurde kürzlich bis 2030 verlängert. Es deckt viele Maßnahmen ab, die Pflegekräfte in ihrem Alltag spürbar entlasten und die Beteiligung von Pflegebedürftigen stärken sollen. Es unterstützt die einmalige Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie Schulungen, die mit den Investitionen zusammenhängen. Förderfähig sind zum Beispiel digitale Projekte zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und Organisation sowie zur Zusammenarbeit zwischen ärztlichem Personal und Pflegeheimen (einschließlich Videosprechstunden). Dies alles soll die Pflegekräfte entlasten.

Auch durch den förderfähigen Ausbau von Internet- und WLAN-Anschlüssen in den Pflegeheimen und Integration von Schulungsprogrammen wird die digitale Kompetenz von Pflegebedürftigen unterstützt. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Einrichtung von Internetanschlüssen zu reinen Unterhaltungszwecken.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com