Die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen sind im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 01.01.2024 erneut stark gestiegen. Dies gilt sowohl für die pflegebedingten Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung als auch für die Investitionskosten. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Eigenbeteiligung steigt vor allem bei den pflegerischen Kosten
Für hessische Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten um weitere 231 Euro auf durchschnittlich 2.566 Euro im Monat und somit um 9,89 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige, die ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 2.353 Euro im Monat (+ 241 Euro = +11,41 Prozent) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbracht hat, muss 2.068 Euro monatlich (+ 180 Euro = + 9,53 Prozent) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlen jetzt 1.711 Euro im Monat (+ 103 Euro = + 6,41 Prozent).
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
Die Steigerung erfolgt vor allem bei den pflegerischen Kosten, dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wuchs bei Pflegebedürftigen, die bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, um 14,03 Prozent (+ 149 Euro), bei Pflegebedürftigen, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, um 18,95 Prozent (+ 159 Euro), ab einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten um 15,93 Prozent (+ 98 Euro) und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren um 6,27 Prozent (+ 21 Euro).
Der EEE stieg im Vorjahresvergleich weiter an, obwohl die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung hierfür ab dem 1.1.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Die Pflegekassen stellen hierfür bundesweit in 2024 eine Gesamtsumme in Höhe von ca. 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.
Tarifpflicht und Personalbemessung sind wichtig, müssen aber finanziert werden
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen erklärt: „Erneut steigt der finanzielle Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Pflegebedürftigkeit wird so immer mehr zum Armutsrisiko, denn immer mehr pflegebedürftige Menschen können ihre Eigenanteile nicht mehr bezahlen. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde aber mit dem Ziel gegründet, gerade dies zu vermeiden. Eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung in Pflegeheimen sind wichtige Maßnahmen, deren Folgekosten aber im Blick der Politik bleiben müssen – denn gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben. Die Beitragszahlenden können das alleine nicht stemmen.“
Claudia Ackermann nimmt auch die neue Landesregierung in Hessen in die Pflicht: „Wir brauchen schnell eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf den Schultern der Beitragszahlenden lasten darf. Das Land Hessen steht in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dies alleine würde die Pflegebedürftigen in Hessen monatlich um 516 Euro entlasten. Die neue Landesregierung muss nach der anstehenden konstituierenden Sitzung des Landtags die Entlastung der pflegebedürftigen Hessinnen und Hessen dringend direkt angehen.“ Auch die private Pflegepflichtversicherung muss endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden: „Eine umfassende Pflegereform ist dringend notwendig,“ so Ackermann abschließend.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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