Statement von Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, anlässlich des Vermittlungsergebnisses über das Krankenhaustransparenzgesetz

"Am 21.02.2024 haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss am Ende doch auf einen Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz verständigt. Der vdek und die Ersatzkassen in Hessen begrüßen dies ausdrücklich. Wenn das Gesetz bald verabschiedet und zeitnah auch der Klinikatlas umgesetzt wird, erhalten die Versicherten mehr Transparenz über die Qualität und das Leistungsgeschehen in deutschen Krankenhäusern. Das ist eine gute Aussicht!

Die schlechte Nachricht ist, dass die Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft im Rahmen des angekündigten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bundesweit ab 2025 möglicherweise zu erheblichen Teilen von der GKV, also deren Mitgliedern und den Arbeitgebern aufgebracht werden sollen. Damit würde nur ein Teil der Bevölkerung die Gesamtlasten tragen. Hierdurch würden zwangsläufig weitere Beitrags­satzanhebungen erforderlich. Hinzu kommen die rückwirkende Erhöhung der Landesbasisfallwerte auch in Hessen und die umfangreichere Refinanzierung der Tarifabschlüsse für die Klinikbeschäftigten. All dies bedeutet eine Mehrbelastung von durchschnittlich 140 - 280 Euro pro Jahr und GKV-Mitglied, getragen von Versicherten und Arbeitgebern. Auch für hessische Beitragszahlende würden die GKV-Beiträge steigen. Das ist inakzeptabel: Die Transformation der Versorgungsstrukturen darf nicht den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen aus Steuereinnahmen und nicht aus Beitragsgeldern finanziert werden muss.

Unklar ist weiterhin, ob wirklich eine Strukturreform erreicht werden kann und dabei nicht versorgungsrelevante Krankenhäuser oder Abteilungen tatsächlich vom Netz gehen werden. Wenn die Krankenkassen den Umbau der Versorgungsstrukturen mitfinanzieren sollen, dann ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass sie darüber mitbestimmen, welche Krankenhäuser und Leistungs­angebote tatsächlich benötigt werden. Die Zeit, in der Finanzmittel mit der Gießkanne verteilt werden, um an den tatsächlichen Bedarfen vorbei nicht mehr zeitgemäße Krankenhausstrukturen zu konservieren, sollte auch in Hessen endlich beendet werden.

Wir erwarten, dass im Zuge der weiteren Debatten um die Klinikreform die Perspektive der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler stärker in den Blick genommen wird. Die Klinikreform darf die Versorgung nicht weiter einseitig zu Lasten der Beitragszahler verteuern. Schon jetzt fließt jeder dritte Beitragseuro, bundesweit also mehr als 90 Milliarden, in den stationären Sektor, während die Länder ihre Förderquote auf etwa drei Prozent der Krankenhausgesamtkosten reduziert haben. Auch wenn Hessen mit ca. 4% Förderquote im Ländervergleich noch relativ gut dasteht, sehen wir hier ganz klar auch die neue hessische Landesregierung in der Pflicht und fordern diese auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung vollumfänglich nachzukommen und für bedarfsgerechte Strukturen ausreichende Fördermittel zur Verfügung zu stellen."

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com