Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) für das Jahr 2024 auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) in Höhe von 4.203,00 Euro geeinigt. Dies entspricht einer Steigerung um 5,12 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Insgesamt erhalten die hessischen Krankenhäuser im laufenden Jahr über 232 Mio. Euro mehr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten als im Vorjahr.
Der geeinte LBFW wurde vom zuständigen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege mit Wirkung ab 01.02.2024 genehmigt und bildet die zentrale Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen in Hessen. „Mit der erzielten Einigung zum Landesbasiswert leisten die Kostenträger ihren Beitrag zur qualitativ hochwertigen Versorgung in hessischen Krankenhäusern“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „In schwierigen Zeiten haben beide Partner der Selbstverwaltung alle Verhandlungsspielräume genutzt. Mit der Verständigung besteht nun Planungssicherheit bei der diesjährigen Finanzierung der stationären Versorgung in Hessen“, so Ackermann weiter.
Hintergrund: Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Auch für die hessischen Krankenhäuser wird durch den Abschluss Planungssicherheit auf der Einnahmenseite ermöglicht.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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