Am Mittwoch, 06.11.2024, findet die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Bundestag statt. Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, erklärt aus diesem Anlass:
„Die derzeitigen Strukturen im Rettungsdienst sind oft nicht effizient und wenig transparent. Ferner fehlt ein auf internationalen Standards basierendes Qualitätsmanagement. Gleichzeit explodieren seit Jahren die Kosten. Die anstehende Notfallreform bietet jetzt die Chance, die Notfallrettung neu aufzustellen und in ganz Deutschland u.a. einheitliche Rettungsdienststrukturen mit klaren Zuständigkeiten zu schaffen. Dazu ist es aus Sicht der Ersatzkassen und des vdek in Hessen zwingend notwendig, den Rettungsdienst im SGB V zu verankern. Damit würde auch klargestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht nur dann übernehmen, wenn Versicherte mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden, sondern auch, wenn sie fallabschließend am Notfallort oder telemedizinsch behandelt werden können.
Gleichzeitig müssen die Rettungsleitstellen im Sinne einer passgenaueren Patientenversorgung zu echten Gesundheitsleitstellen ausgebaut werden. Dort kann eine systematische Steuerung der Patientinnen und Patienten in die jeweils notwendige Versorgung, z.B. auch in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsstrukturen, erfolgen. Auch eine bedarfsgerechte Planung des Rettungsdienstes sowie eine Vereinheitlichung und Reduzierung der Leitstellen zu größeren Einheiten sind dringend erforderlich. Nur so können einheitliche Qualitätsstandards in der Versorgung und Transparenz über das Leistungsgeschehen sichergestellt werden. Laut der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ ist eine Leitstelle für circa eine Million Einwohner angemessen. Gegenwärtig gibt es in Hessen jedoch 25 Rettungsleitstellen für nur knapp 6,3 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner.
Eine bundesrechtliche Regelung wäre auch deshalb konsequent, weil sich die Bundesländer inzwischen fast vollständig aus der Finanzierung zurückgezogen haben, gleichwohl jedoch auf ihrer landesgesetzlichen Regelungskompetenz beharren. In Hessen trug das Land bis 2018 einen fixen Anteil an den Personalkosten der Leitstellen in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro. Ohne Inflationsausgleich reduzierte sich dieser Landesanteil außerdem kontinuierlich, bevor er mit der Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2018 ersatzlos gestrichen wurde. Die Kommunen beteiligen sich seit 2010 nur noch mit 20 Prozent (davor 30 Prozent) an der Finanzierung der Leitstellen in Hessen. Die Kosten des Rettungsdienstes insgesamt werden daher zu nahezu 100 Prozent von den GKV-Beitragszahlenden geschultert. Für den Rettungsdienst inklusive der notärztlichen Versorgung sowie der notwendigen Krankentransporte sind dies p.a. alleine ca. 600 Mio. €. Hinzu kommen noch etwa 60 Mio. € p.a. für die 25 Leitstellen in Hessen.
Bereits 2014 hatte der Bundesrechnungshof die hohen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Transporte und Rettungswagen, Krankentransporte und Taxifahrten bemängelt. Dennoch sind die Kosten der GKV für den Rettungsdienst seitdem sogar noch weiter gestiegen. Eine bundesrechtliche Vorgabe von Qualitäts- und Behandlungsstandards kann helfen, die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung zu erhöhen und gleichzeitig unnötige und beitragsfinanzierte Strukturkosten z.B. für zu viele Leitstellen einzusparen.“
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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