Erweiterung des Pflegeberufegesetzes stärkt Pflegeausbildung an hessischen Hochschulen

Kranken- und Pflegekassen finanzieren praktischen Teil der hochschulischen Pflegeausbildung

Für die Ausbildungsjahre 2024 und 2025 wird die vereinbarte Ausbildungspauschale für die praktische Ausbildung in identischer Höhe auch für den praktischen Teil der hochschulischen Pflegeausbildung angewandt und in großen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Darauf verständigten sich aktuell die Verbände der Kranken- und Pflegekassen mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft, den Vereinigungen der Träger von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Land, den Verbänden der privaten Pflegeeinrichtungen Hessen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) als zuständiger Behörde des Landes Hessen.

Dies stellt die Pflegeausbildung an Hochschulen finanziell auf eine Stufe mit der beruflichen Ausbildung. Dadurch wird gewährleistet, dass den Ausbildungsstätten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ausbildung für Pflegestudierende anzubieten.

„Die neue hochschulische Pflegeausbildung soll einen weiteren Beitrag zur Attraktivität des Pflegeberufes leisten und hochqualifizierte Pflege­kräfte umfassend auf die vielfältigen Anforderungen im Gesund­heitswesen vorbereiten. Die erzielte Einigung über die Ausbildungs­finanzierung gibt den Ausbildungsstätten in diesem und im nächsten Jahr Planungssicherheit. Dies stärkt die Pflegeausbildung an Hoch­schulen nachhaltig und entlastet die Ausbildungsträger. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung im Pflegebereich, der auch die Akademisierung der Pflege in Hessen fördert“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung.

Hintergrund:

Mit dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz wurde das Pflegestudium grundlegend zu einem dualen Studium umstrukturiert. Hierfür wird der praktische Teil in das bestehende Finanzierungs­system der beruflichen Pflegeausbildung integriert. Ebenso erhalten Studierende in der Pflege eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer ihres Studiums, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird. Im Vergleich zur beruflichen Pflegeausbildung verfolgt die Ausbildung an einer Hochschule ein erweitertes Ausbildungsziel und vermittelt dafür vertiefte pflegewissenschaftliche Kenntnisse. Ein Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und Aufstiegschancen. Studierte Pflegefach­personen können nach Abschluss des Studiums neben der praktischen Pflegearbeit strategische und Führungsaufgaben übernehmen. Aktuell bieten die Hochschule Fulda und die Frankfurt University of Applied Sciences entsprechende Studiengänge an.

Durch das Pflegestudiumsstärkungsgesetz wurden zum 01.01.2024 auch Regelungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) geändert und ergänzt: Die Kosten für die praktische Ausbildung an Hochschulen wird nun ebenfalls über Ausbildungspauschalen finanziert. Die dafür erforderlichen Mittel werden gemäß den Vorschriften des PflBG seit 2020 ebenfalls weitgehend von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Auszahlende Stelle an die betreffenden Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com