In der Sozialen Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung, beispielsweise für ambulante Leistungen (Pflegegeld oder Pflegesachleistungen), die stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder Pflegehilfsmittel. Zum Jahreswechsel steigen diese Leistungen um 4,5 Prozent an. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen.
Erhöhung des Pflegegeldes
Zum 01.01.2025 wird das Pflegegeld erhöht. Es steht Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu.
Pflegegrad |
Pflegegeld bis 2024 | Pflegegeld ab 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro |
Anhebung der Pflegesachleistungen
Auch die Pflegesachleistungen - das Budget für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten - steigen zum 01.01.2025. Für die einzelnen Pflegegrade heißt das:
Pflegegrad 1: Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: Sachleistung 796 Euro
Pflegegrad 3: Sachleistung 1.497 Euro
Pflegegrad 4: Sachleistung 1.859 Euro
Pflegegrad 5: Sachleistung 2.299 Euro
Erhöhungen auch beim Beitragssatz
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird sich zum 01.01.2025 aller Voraussicht nach auf 3,6 Prozent erhöhen – verbindlich beschlossen wird dies in der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge hälftig mit jeweils 1,8 Prozent. Für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren kommt ein Kinderlosenzuschlag hinzu, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Dieser Zuschlag beträgt noch einmal 0,6 Prozent.
„Die zum 01.01.2025 in Kraft tretenden Erhöhungen des Pflegegeldes und bei ambulanten Pflegesachleistungen sollen u. a. aktuelle Kostensteigerungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige ausgleichen. Dies reicht vor allem vor dem Hintergrund ebenfalls steigender Beitragssätze zur Kompensation jedoch bei weitem nicht aus. Eine langfristige, nachhaltige Lösung ist dringend notwendig, damit gute Pflege für alle bezahlbar bleibt“, fordert Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung zu den Neuerungen.
Mehr zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie auf der vdek-Homepage.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com