Selbsthilfeförderung

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können noch bis zum 31.03.2024 gestellt werden

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2024 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen z.B. für Miete, Büroausstattung, Internetpräsenz, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellerinnen und Antragstellern, die im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben, bereits vor. Selbsthilfegruppen und –organi­sationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2024 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Er erläutert die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontakt­stellen gemäß § 20h SGB V.

Anträge auf pauschale Förderung für 2024 können bis zum 31.03.2024 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingangsstempel der GKV-Selbsthilfeförderung und nicht der Poststempel auf dem Briefumschlag. Die Einreichung der Antragsunterlagen per E-Mail zur Wahrung der Antragsfrist ist leider nicht möglich.

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft mit Erläuterungen zur Antragstellung herausgegeben, das ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden kann.

„Selbsthilfegruppen ergänzen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung auf ganz besondere Weise. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung von Menschen, die in ähnlichen Situationen sind wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen sehr geschätzt. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen unterstützen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben dadurch Planungssicherheit“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 690 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, 78 davon erstmalig. 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com