Am 01.01.1995 wurde die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Zum 30jährigen Jubiläum fordert Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die Politik auf, vor allem die Finanzierung der Pflegeversicherung grundlegend zu überarbeiten.
Pflege muss bezahlbar bleiben – für alle!
„In den vergangenen 30 Jahren hat sich die soziale Pflegeversicherung als unverzichtbarer Pfeiler unseres Sozialstaats etabliert. Allerdings stehen wir aktuell vor enormen Herausforderungen durch den demografischen Wandel, steigende Pflegekosten und den Fachkräftemangel. Kontinuierlich steigende Eigenanteile belasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen immer mehr. Es ist höchste Zeit, tragfähige Konzepte zu entwickeln, um diese Kosten zu begrenzen und die Qualität der Versorgung zu sichern. Der vdek fordert daher unter anderem einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine rechtssichere Gestaltung des Pflegevorsorgefonds. Zudem müssen versicherungsfremde Kosten wie die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige sowie die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen und Ausbildungskosten staatlich finanziert werden. Pflegebedürftige müssen finanziell spürbar entlastet und die Kosten gerechter verteilt werden – denn gute Pflege muss für alle bezahlbar sein!“, erklärt Claudia Ackermann.
Gute Pflege - stabile Finanzen; Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten
In einem aktuellen Positionspapier „Gute Pflege - stabile Finanzen; Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“ skizzieren der vdek und die Ersatzkassen zentrale Handlungsfelder für eine Reform der Pflegeversicherung, wie verbesserte Arbeitsbedingungen, Prävention, Digitalisierung und Klimaschutz. „Die entscheidende Voraussetzung für eine zukunftsfähige Pflege bleibt dabei eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung, um die sich die nächste Bundesregierung zeitnah kümmern muss“, so Ackermann abschließend. Das vollständige Positionspapier befindet sich auf der vdek-Homepage zum Download.
Hintergrund:
Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung als Teilkostenversicherung mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 markierte einen Meilenstein in der deutschen Gesundheits- und Sozialpolitik. Sie wurde eingeführt, um die soziale Absicherung der Bürgerinnen und Bürger auch im Alter zu unterstützen und den wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen. Ziel war es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor den finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit zu schützen und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Neben Kranken-, Unfall-, Renten,- und Arbeitslosenversicherung komplettierte die Pflegeversicherung als fünfte Säule die Sozialversicherung.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com