Die finanziellen Eigenbeteiligungen der Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen sind 2024 erneut stark gestiegen. Dies gilt sowohl für die pflegebedingten Aufwendungen als auch für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt.
Eigenbeteiligung steigt vor allem bei den pflegerischen Kosten
Für hessische Pflegebedürftige, die erst bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten um weitere 281 Euro auf durchschnittlich 2.950 Euro im Monat und somit um 10,53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 2.683 Euro im Monat (+ 246 Euro = +10,09 Prozent) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbracht hat, muss 2.327 Euro monatlich (+ 199 Euro = + 9,35 Prozent) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlen jetzt 1.881 Euro im Monat (+ 139 Euro = + 7,98 Prozent).
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
Die Steigerung entfällt vor allem auf die pflegerischen Kosten, den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wuchs bei Pflegebedürftigen, die erst bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, um 15,22 Prozent (+ 200 Euro), bei Pflegebedürftigen, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, um 15,25 Prozent (+ 165 Euro), ab einer Aufenthaltsdauer von 24 bis 36 Monaten um 15,27 Prozent (+ 118 Euro) und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren um 14,99 Prozent (+ 58 Euro).
Der EEE stieg im Vorjahresvergleich erneut an, obwohl die Zuschüsse hierfür durch die gesetzliche Pflegeversicherung ab 1.1.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.
Tarifpflicht und Personalbemessung sind wichtig, müssen aber finanziert werden
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen erklärt: „Erneut steigt der finanzielle Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Pflegebedürftigkeit wird immer mehr zum Armutsrisiko, denn immer mehr pflegebedürftige Menschen können ihre Eigenanteile nicht mehr bezahlen. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde aber vor 30 Jahren mit dem Ziel eingeführt, gerade dies zu vermeiden. Eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung in Pflegeheimen sind wichtige Maßnahmen, deren Folgekosten aber im Blick der Politik bleiben müssen – denn gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben. Die Beitragszahlenden können das alleine nicht stemmen.“
Claudia Ackermann nimmt auch die Landesregierung in Hessen in die Pflicht: „Wir brauchen schnell eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf den Schultern der Beitragszahlenden lasten darf. Das Land Hessen steht in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dies alleine würde die Pflegebedürftigen in Hessen bereits monatlich um 517 Euro entlasten. Hier besteht weiter Handlungsbedarf!“ Auch die private Pflegepflichtversicherung muss endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden: „Eine umfassende Pflegereform ist dringend notwendig,“ so Ackermann abschließend.

Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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