Die finanziellen Eigenbeteiligungen Pflegebedürftiger in hessischen Pflegeheimen sind im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 01.07.2025 erneut stark gestiegen. Dies gilt sowohl für die pflegebedingten Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung als auch für die Investitionskosten, wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt.
„Wir brauchen zwingend eine Begrenzung der Eigenbeteiligung in vollstationären Einrichtungen“, stellt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, klar. Die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen hat sich – unabhängig von der Aufenthaltsdauer - in den letzten zwölf Monaten erneut deutlich erhöht: Für hessische Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten um weitere 172 Euro auf durchschnittlich 3.026 Euro im Monat und somit um 6,03 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Pflegebedürftige, die ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 2.748 Euro im Monat (+ 155 Euro = +5,81 Prozent) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbracht hat, muss 2.379 Euro monatlich (+ 124 Euro = + 5,50 Prozent) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlen jetzt 1.916 Euro im Monat (+ 89 Euro = + 4,85 Prozent).
Eigenbeteiligung steigt vor allem bei den pflegerischen Kosten
Die Eigenbeteiligung setzt sich aus den Investitionskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammen. Letzterer wuchs bei Pflegebedürftigen, die bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, um 8,04 Prozent (+ 117 Euro), bei Pflegebedürftigen, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, um 8,01 Prozent (+ 96 Euro), ab einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten um 8,06 Prozent (+ 69 Euro) und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren um 7,94 Prozent (+ 34 Euro) und dies, obwohl die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung hierfür seit dem 01.01.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten sechs Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.
Land Hessen in der Pflicht – Investitionskostenübernahme würde Bewohnende um 518 Euro im Monat entlasten
Claudia Ackermann erklärt: „Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert, aber die Belastungen für die Menschen sind zu hoch, die Kostenspirale dreht sich weiter. Dadurch wird Pflegebedürftigkeit immer mehr zum Armutsrisiko, denn die wachsenden Eigenanteile übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten pflegebedürftiger Menschen. Wir brauchen schnell eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf den Schultern der Beitragszahlenden liegen darf. Hier ist insbesondere die Hessische Landesregierung in der Pflicht und muss ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung für Bau und Instandhaltung der Heime nachkommen: Allein die Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen durch das Land würde die Pflegebedürftigen in Hessen monatlich um 518 Euro entlasten.“
Faire Löhne in der Pflege sind wichtig, müssen aber finanziert werden
„Die Erhöhung der Eigenbeteiligung spiegelt die gestiegenen Sach- und vor allem Personalkosten wider. Gute Gehälter in der Pflege sind ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen. Dieses Ziel ist in Hessen erreicht worden“, erklärt Ackermann. So stieg das Mediangehalt in der Altenpflege im Zeitraum von 2020 bis Ende 2023 um rund 10 Prozent. Die u. a. deshalb steigende Eigenbeteiligung für die Pflegebedürftigen konnten jedoch weder die von den Pflegekassen gezahlten Zuschläge, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bremsen.
Eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung in Pflegeheimen sind wichtige Maßnahmen, aber die Politik darf deren Folgekosten nicht ignorieren: „Die Landesregierung muss endlich Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger in Hessen einleiten. Gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben. Die Beitragszahlenden können das nicht alleine stemmen“, so Ackermann weiter. Auch die private Pflegepflichtversicherung muss endlich an einem fairen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden: „Eine umfassende und nachhaltige Pflegereform ist dringend notwendig,“ fasst Ackermann abschließend zusammen.
Internetportal www.pflegelotse.de macht Qualität & Kosten transparent
Die Eigenanteile, die der vdek halbjährlich ermittelt, stellen die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland dar. Daher können die konkreten Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.


Grafische Darstellung der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen gestaffelt nach Aufenthaltsdauer
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com