Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes

vdek fordert zügiges und gemeinsames Handeln im Sinne der Patientinnen und Patienten

Aktuell wird das Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) in Vorbereitung auf die im Jahr 2026 anstehende Novellierung evaluiert. Aus diesem Anlass fordert Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die Politik auf Bundes- und Landes­ebene auf, die dringenden Probleme in der Notfallversorgung und im Rettungsdienst zügig anzugehen und keine weitere Zeit zu verlieren:

„Die aktuelle Rettungsdienstorganisation in Hessen und deutschlandweit ist veraltet, teuer und gefährdet die Patientensicherheit durch unterschiedliche Versorgungsstandards und unnötige Kommunikationswege im Einsatzfall. Dies belegt ein Prüfbericht, den die Verbände der Kranken­kassen und die Ersatzkassen in Hessen bereits am 08.07.2025 vorgelegt haben. Die Auswertung zeigt: In vielen hessischen Regionen entsprechen Zuschnitt und Steuerungslogik der Rettungsdienstbereiche nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Notfallrettung. Gleichzeitig dokumentiert der Bericht strukturelle Mängel, welche die Patientensicherheit wie auch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen.

Gemeinsam für eine zukunftsfähige Reform des Rettungsdiensts in Hessen

Die hessischen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst haben heute eine Stellungnahme zur Novellierung des HRDG vorgelegt und darin die zentralen Forderungen der hessischen GKV bestätigt. Dass sich nun auch die Hilfsorganisationen im hessischen Rettungsdienst für zentrale GKV-Positionen aussprechen, ist ein Weckruf für die hessische Landespolitik und die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Rettungsdienstträger. Ein „Weiter so“ ist nicht mehr möglich, im Gegenteil: Es ist zwingend notwendig, dass alle Beteiligten gemeinsam die Notfallrettung im Sinne der hessischen Patientinnen und Patienten nachhaltig reformieren.

Aktuell gibt es bspw. in Hessen 25 Leitstellen mit unterschiedlichen Standards und IT-Systemen, so dass die Qualität der Notfallversorgung heute auch vom Wohnort abhängt. Im Ernstfall gilt aber: Schnelle Hilfe darf nicht an Kreisgrenzen scheitern. Patientinnen und Patienten haben überall in Hessen einen grund- und sozialrechtlichen Anspruch auf gleiche, hochwertige Versorgung. Eine sachgerechte Steuerung der medizinischen Notfälle ist nur mit klaren Zuständigkeiten und effizienter Leitstellenstruktur über Kreisgrenzen hinweg möglich. Die aktuelle Anzahl der Leitstellen ist zu teuer und blockiert den Weg für Innovationen und zu mehr Effizienz und Sicherheit.

Virtuelle Gesundheitsleitstelle für ganz Hessen

Hier kann nur eine virtuelle Gesundheitsleitstelle für ganz Hessen helfen und die Patientensicherheit und Steuerungsqualität gleichermaßen stärken. Diese Landesleitstelle, die von der Notfallrettung bis zur Gesundheitsberatung alle Bereiche der Gesundheitsversorgung abdeckt, würde nach einheitlichen, international anerkannten Qualitätsstandards arbeiten, auf einem einheitlichen Einsatzleitsystem basieren, Patientinnen und Patienten gezielt in die passende Versorgung lenken, dabei sogar jährlich erhebliche Kosten in Höhe von ca. 42 Mio. € einsparen und Ressourcen im Rettungsdienst bedarfsgerechter einsetzen.

Es gilt nun, politische Lösungen zu finden und den hessischen Notfallpatientinnen und -patienten einen starken, zukunftsfähigen und kostenbewussten Rettungsdienst anzubieten!“ 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com