Neuer Krankenhausplan für Hessen

vdek lobt Ideen zur Umsetzung der Krankenhausreform in Hessen und rückt die Versorgungsqualität in den Mittelpunkt

In Wiesbaden wurde heute der neue Krankenhausplan für Hessen vorgestellt. Aus diesem Anlass lobte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die gemeinsamen Anstrengungen: „Der neue Krankenhausplan wurde mit allen Beteiligten auf Augenhöhe erarbeitet und bietet die Chance für eine aktive und realistische Krankenhausplanung in Hessen. Angesichts des demografischen Wandels, knapper Ressourcen und zunehmend komplexer werdender Krankheitsbilder ist eine tiefgreifende Strukturreform zwingend erforderlich, um eine qualitativ hochwertige, effiziente und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Deshalb müssen bestehende Strukturen kritisch überprüft und weiterentwickelt werden. Nur so kann die Krankenhausversorgung in Hessen konsequent neuausgerichtet und gleichzeitig die hessische Gesundheitsversorgung deutlich verbessert werden.“

Notfallversorgung als zentraler Baustein

Die im Krankenhausplan zu Recht besonders hervorgehobene Rolle der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes muss ab 2026 durch eine konsequent patientenorientierte und zukunftsgerichtete Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes nachhaltig flankiert werden. Der Krankenhausplan formuliert die strategische Bedeutung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Hierfür bedarf es klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Versorgungsbedarfen der Bevölkerung Rechnung tragen. Dazu müssen Bund, Länder und Leistungserbringer abgestimmt vorgehen, um eine moderne, effiziente und patientenzentrierte Notfallversorgung bundesweit zu gewährleisten.

Qualitätskriterien als Leitlinie für Reformen

Gleichzeitig forderte Ackermann die hessische Politik auf, die Krankenhausstrukturen an bundeseinheitlichen hohen Qualitätskriterien auszurichten. „Ziel der Krankenhausreform ist, dass Patientinnen und Patienten überall in Deutschland zuverlässig eine gute medizinische Versorgung erhalten. Auch wenn die Umsetzung der Krankenhausreform viele Herausforderungen mit sich bringt, u.a. weil die rechtlichen Rahmenbedingungen teilweise noch nicht feststehen, überwiegen für alle Beteiligte die Vorteile einer solchen Reform im Sinne der Sicherstellung der Versorgung. Auch Fragen zur Über- und Unterversorgung werden im Krankenhausplan noch nicht abschließend geklärt. Hierzu müssen alle Beteiligten ganz im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung ebenfalls schnellstmöglich Antworten finden.“

Gemeinsames Handeln für stabile Versorgung

Ackermann betonte abschließend, dass die erfolgreiche Umsetzung des Krankenhausplans nur durch eine enge Abstimmung aller Beteiligten – von Politik über Krankenhausträger bis hin zu den gesetzlichen Krankenkassen – gelingen kann: „Nur durch gemeinsames Handeln kann das Ziel einer stabilen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung in Hessen erreicht werden!“

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com