Krankenhausfinanzierung für 2025 gesichert

Einigung über Landesbasisfallwert - Hessische Krankenhäuser erhalten 4,87 Milliarden Euro für die Behandlung von Patientinnen und Patienten

Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Hessischen Krankenhaus­gesellschaft (HKG) für das Jahr 2025 auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) in Höhe von 4.386,25 Euro geeinigt. Damit werden die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr voraussichtlich 4,87 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen in hessischen Krankenhäusern ausgeben. Dies entspricht einer Steigerung um 4,36 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Insgesamt erhalten die hessischen Krankenhäuser im laufenden Jahr damit über 203 Mio. Euro mehr als im Vorjahr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Der geeinte LBFW wurde vom zuständigen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege mit Wirkung ab 01.01.2025 genehmigt und bildet die zentrale Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhaus­leistungen in Hessen. „Durch die Einigung beim Landesbasisfallwert sichern die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen die Liquidität der hessischen Krankenhäuser, damit sich diese auch in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben in der Versorgung widmen können. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten damit ihren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung in Hessen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landes­vertretung Hessen.

„In einer schwierigen finanziellen Situation haben beide Verhandlungspartner der Selbstverwaltung alle Verhandlungsspielräume genutzt. Die Verständigung bringt für 2025 Planungssicherheit bei der diesjährigen Finanzierung der stationären Versorgung in Hessen“, so Ackermann weiter.

Hintergrund:

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Ausgabenentwicklung abschätzen. Auch für die hessischen Krankenhäuser bedeutet der Abschluss Planungssicherheit auf der Einnahmenseite.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com