Selbsthilfeförderung

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung noch bis zum 31.03.2025 möglich

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2025 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen z.B. für Miete, Büroausstattung, Internetpräsenz, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem letzten Jahr bereits vor. Selbsthilfegruppen und –organi­sationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2025 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Er erläutert die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß § 20h SGB V.

Anträge auf pauschale Förderung für 2025 können bis zum 31.03.2025 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingangsstempel der GKV-Selbsthilfeförderung und nicht der Poststempel auf dem Briefumschlag. Die Einreichung der Antrags­unterlagen per E-Mail zur Wahrung der Antragsfrist ist leider nicht möglich.

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft mit Erläuterungen zur Antragstellung herausgegeben, das ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfe­förderung Hessen heruntergeladen werden kann.

„Selbsthilfegruppen ergänzen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung auf ganz besondere Weise. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen sehr geschätzt. Deshalb unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben damit Planungssicherheit“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 636 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt und wurden gefördert, 55 davon erstmalig. 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com