Am 07.06.2025 findet der Tag der Organspende statt. Aus diesem Anlass erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der Landesvertretung Hessen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek): „Seit 40 Jahren findet der Tag der Organspende am ersten Samstag im Juni statt. An diesem Tag geht es darum, aufzuklären und an die Wichtigkeit der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu erinnern. Damit wird eine wichtige Aufklärungsarbeit geleistet, denn auch wenn eine große Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht, besitzt nur etwa ein Drittel einen Organspendeausweis. Dabei sollten wir uns alle mit dem Thema Organspende befassen.
Dokumentierte Entscheidung schafft Klarheit
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist sehr persönlich und erfordert Mut. Aber wer sich zu Lebzeiten nicht mit der Frage auseinandersetzt und die eigene Entscheidung auch dokumentiert, bürdet sie im Zweifelsfall den eigenen Angehörigen auf. Wer sich aber entscheidet – egal wie – und diese Entscheidung dokumentiert, bestimmt selbst und schafft damit auch Klarheit und Entlastung für die Angehörigen in schwierigen Situationen.“
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden 2024 in Hessen 255 Organe von 88 Spenderinnen und Spendern gespendet, darunter 133 Nieren, 67 Lebern, 22 Herzen, 30 Lungen und 3 Bauchspeicheldrüsen – damit ist die Tendenz in den letzten Jahren wieder leicht ansteigend: 2023 haben 71 Spenderinnen und Spender 206 Organe gespendet und 2022 wurden 196 Organe von 51 Spenderinnen und Spenderinnen entnommen und gespendet. Trotzdem gibt es weiterhin viel zu wenig Spenderorgane für schwerkranke Patientinnen und Patienten. 627 Patientinnen und Patienten standen zum Stichtag 30.04.2025 in Hessen auf der aktiven Warteliste für eine Organtransplantation. Dabei warteten sie auf insgesamt 645 Organe, darunter auf 513 Nieren, 60 Lebern, 41 Herzen, 14 Lungen und 17 Bauchspeicheldrüsen.
Jetzt auch Online-Dokumentation im Organspende-Register möglich
Der Organspendeausweis ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein rechtlich bindendes Dokument, in welchem die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eingetragen werden kann. Bestimmte Organe können von der Spende ausgeschlossen werden. Auch Änderungen sind jederzeit möglich, indem der Eintrag angepasst oder ein neuer Ausweis ausgefüllt wird. Seit 2024 kann die getroffene Entscheidung zusätzlich auch rechtsverbindlich online im Organspende-Register (https://organspende-register.de/) eingetragen werden. Bürgerinnen und Bürger können mit ihrem freiwilligen und kostenlosen Eintrag sicherstellen, dass ihr dokumentierter Wille jederzeit im Register auffindbar ist.
Weitere Informationen und Entscheidungshilfen rund um die Organspende finden sich auch im neuen vdek-Fokus.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com