Änderungen im Gesundheitswesen

Das ändert sich 2026 für Versicherte

In Hessen sind rund 5,6 Millionen Menschen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Für sie gibt es 2026 einige Neuerungen, u.a. bei Zusatzbeiträgen und der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gibt zum Start des neuen Jahres einen Überblick.

Höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung bleiben vorerst stabil

Der allgemeine Beitragssatz in der GKV bleibt bei 14,6 Prozent. Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen sich trotzdem auf steigende Zusatzbeiträge einstellen. Nach Einschätzung des vdek wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 über drei Prozent liegen. Grund dafür ist vor allem die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzlich vorgegebenen Finanzreserven aufzufüllen. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bleibt hingegen stabil bei 3,6 Prozent. Wie bisher tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge jeweils zur Hälfte. Für Eltern mit mehreren Kindern gelten weiterhin reduzierte Beitragssätze, während kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen müssen.

Elektronische Patientenakte: Neuer Medikationsprozess

Seit Mitte Januar 2025 verfügen alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, über eine elektronische Patientenakte (ePA). Ihr Nutzen wächst kontinuierlich: Seit Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, medizinische Informationen in die ePA zu übertragen.

Ab Oktober 2026 wird die bestehende Medikationsliste zu einem umfassenden digitalen Medikationsprozess ausgebaut. Dieser enthält künftig nicht nur eine Übersicht aller verschriebenen und abgegebenen Arzneimittel, sondern auch einen Medikationsplan mit Einnahmehinweisen. Zusätzlich werden relevante Daten wie Körpergewicht oder Allergien gespeichert, um die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Ziel ist eine sichere und vollständige Dokumentation aller medikationsrelevanten Informationen.

Neue Mindestmenge für Herztransplantationen

Seit dem 01.01.2026 gilt für Herztransplantationen eine Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Jahr pro Einrichtung. Mindestmengen stellen sicher, dass Krankenhäuser bestimmte Behandlungen regelmäßig durchführen und deshalb die notwendige Erfahrung haben. Dies reduziert nachweislich Komplikationen und Sterblichkeit bei planbaren Eingriffen und erhöht die Patientensicherheit. Welche Kliniken die neue Vorgabe erfüllen, zeigt eine interaktive Karte auf vdek.com.

Details zu diesen und zahlreichen weiteren Neuerungen sind in einer Übersicht auf vdek.com zu finden.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com