Pflegebedürftige in Hessen müssen für ihren Aufenthalt im Pflegeheim erneut deutlich mehr bezahlen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum 1. Juli 2026. Besonders stark steigen die pflegebedingten Kosten, die sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE): Innerhalb eines Jahres erhöhten sie sich um mehr als 20 Prozent. Die monatliche Eigenbeteiligung beträgt im ersten Jahr inzwischen insgesamt durchschnittlich 3.431 Euro. Die stationäre Pflege bleibt damit für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine erhebliche finanzielle Belastung.
Eigenbeteiligung steigt unabhängig von der Aufenthaltsdauer
Die erwähnten Eigenbeteiligungen in hessischen Pflegeheimen sind gegenüber dem Vorjahr in allen Aufenthaltsdauergruppen deutlich gestiegen. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten bezahlen inzwischen durchschnittlich 3.431 Euro monatlich, 405 Euro beziehungsweise 13,38 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Auch bei längeren Aufenthalten setzt sich der Trend fort. Selbst nach mehr als drei Jahren im Pflegeheim liegt die monatliche Eigenbeteiligung noch bei durchschnittlich 2.091 Euro und damit 9,13 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Pflegebedingte Eigenanteile treiben die Kosten in die Höhe
Hauptursache für den erneuten Anstieg sind die pflegebedingten Kosten. Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) einschließlich Ausbildungskosten erhöhte sich binnen eines Jahres von 1.572 Euro auf 1.898 Euro pro Monat. Das entspricht einem Plus von 326 Euro beziehungsweise 20,74 Prozent. Demgegenüber stiegen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung um 7,37 Prozent, die Investitionskosten lediglich um 1,93 Prozent. Die aktuelle Kostenentwicklung wird damit vor allem durch die steigenden Pflegekosten getrieben. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschuss am EEE. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass diese Zuschüsse die Belastung zwar abmildern, den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht verhindern können.
Hessen zählt zu den teuersten Bundesländern
Mit einem pflegebedingten Eigenanteil von 2.233 Euro liegt Hessen bundesweit auf Platz vier. Höhere Werte weisen lediglich Berlin, Baden-Württemberg und Bremen auf. Der Bundesdurchschnitt beträgt 2.088 Euro. Auch die tatsächliche Belastung der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner liegt über dem Bundesdurchschnitt: Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten zahlen in Hessen wie geschildert durchschnittlich 3.431 Euro monatlich, bundesweit sind es 3.364 Euro. Auffällig ist dabei, dass Hessen bei Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten nicht zu den teuersten Ländern zählt. Die hohe Belastung wird vor allem durch die überdurchschnittlich hohen pflegebedingten Eigenanteile verursacht.
“Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden“
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen warnt vor den Folgen der Entwicklung: „Pflegebedürftige zahlen im ersten Aufenthaltsjahr inzwischen deutlich über 3.400 Euro monatlich für einen Heimplatz. Gleichzeitig sind die pflegebedingten Eigenanteile innerhalb nur eines Jahres um mehr als 20 Prozent gestiegen. Immer mehr Betroffene und ihre Familien stoßen dadurch an ihre finanziellen Grenzen. Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde geschaffen, um Menschen vor finanzieller Überforderung zu schützen. Dieses Ziel gerät zunehmend unter Druck.“
vdek fordert nachhaltige Entlastung der Pflegebedürftigen
Die vdek-Landesvertretung Hessen fordert weiterhin entschlossenes politisches Handeln. Obwohl die aktuelle Kostendynamik vor allem auf steigende Pflegekosten zurückzuführen ist, könnten Pflegebedürftige durch eine Übernahme der Investitionskosten durch das Land Hessen unmittelbar um durchschnittlich 528 Euro pro Monat entlastet werden. „Das Land Hessen muss die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen. Damit könnten Pflegebedürftige sofort und spürbar entlastet werden. Darüber hinaus brauchen wir eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung. Die Finanzierung steigender Personal- und Versorgungskosten darf nicht allein auf den Schultern von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Beitragszahlenden lasten“, so Ackermann.
Darüber hinaus fordert der vdek, die private Pflegeversicherung in einen solidarischen Finanzausgleich einzubeziehen und die Finanzierungsgrundlagen der Sozialen Pflegeversicherung langfristig zu stärken. Nur so können steigende Kosten dauerhaft begrenzt und eine gute pflegerische Versorgung auch künftig sichergestellt werden.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Die Zusammensetzung der Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail und deren Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr zeigen unsere Übersichtsgrafiken:
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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