Pflegebedürftige in Hessen müssen 2026 erneut deutlich höhere Eigenanteile für ihren Aufenthalt in einem stationären Pflegeheim zahlen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Besonders stark steigen die pflegebedingten Kosten, der sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Trotz höherer Zuschüsse der Pflegeversicherung bleibt eine nachhaltige Entlastung aus.
Eigenbeteiligung steigt unabhängig von der Aufenthaltsdauer vor allem bei den pflegerischen Kosten
Die aktuelle vdek-Auswertung zeigt, dass die Eigenanteile in hessischen Pflegeheimen unabhängig von der Aufenthaltsdauer erneut deutlich steigen. Am stärksten betroffen sind Menschen, die erst seit kurzer Zeit im Pflegeheim wohnen: Für Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten erhöht sich der monatliche Eigenanteil auf durchschnittlich 3.229 Euro im Monat. Das entspricht einem Plus von 279 Euro bzw. 9,46 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wer bereits ein bis zwei Jahre im Pflegeheim lebt, muss nun 2.924 Euro und damit 241 Euro oder 8,98 Prozent mehr als 2025 bezahlen. Bei einer Aufenthaltsdauer von zwei bis drei Jahren steigen die Kosten auf 2518 Euro, was einer Erhöhung um 191 Euro bzw. 8,21 Prozent entspricht. Selbst bei Menschen, die länger als drei Jahre im Pflegeheim leben, setzt sich der Trend fort: Sie zahlen inzwischen 2.011 Euro, ein Plus von 130 Euro oder 6,91 Prozent.
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
Die Steigerung entfällt vor allem auf die pflegerischen Kosten, den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wuchs bei Pflegebedürftigen, die erst bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, um 14 Prozent (+ 212 Euro), bei Pflegebedürftigen, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, um 13,95 Prozent (+ 174 Euro), ab einer Aufenthaltsdauer von 24 bis 36 Monaten um 13,92 Prozent (+ 124 Euro) und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren um 14,16 Prozent (+ 63 Euro).
Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben. Für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.
“Pflegebedürftigkeit wird immer mehr zum Armutsrisiko“
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen warnt vor den Folgen der Entwicklung: „Erneut steigt der finanzielle Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Damit steigt das auch Armutsrisiko, denn immer mehr Menschen können ihre Eigenanteile nicht mehr bezahlen. Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde vor 30 Jahren eingeführt, um genau dies zu vermeiden. Gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben. Die Beitragszahlenden alleine können das nicht leisten.“
vdek fordert Übernahme der Investitionskosten durch das Land Hessen
Die vdek-Landesvertretung Hessen fordert daher ein entschiedenes politisches Handeln: „Das Land Hessen muss endlich die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen. Diese Maßnahme würde Pflegebedürftige sofort um durchschnittlich 525 Euro pro Monat entlasten. Der Reformbedarf ist dringender denn je. Wir brauchen schnell eine nachhaltige Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf den Schultern der Beitragszahlenden lasten darf. Das Land Hessen steht in der Verantwortung, hier endlich zu handeln!“ Darüber hinaus müsse auch die private Pflegeversicherung in einen solidarischen Finanzausgleich miteinbezogen werden, um die gesetzliche Pflegeversicherung zu stabilisieren. „Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ist dringend notwendig, um steigende Kosten langfristig zu kompensieren und so die Finanzierung von Tarifsteigerungen und erhöhte Personalbemessung verlässlich zu sichern“, so Ackermann abschließend.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen die Übersichtsgrafiken.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com