GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Beiträge stabilisieren, Versicherte entlasten: vdek Hessen appelliert an Bund und Länder

Vor den abschließenden Beratungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Bundestag und der anschließenden Befassung im Bundesrat appelliert Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, an Bund und Länder, den Fokus viel stärker auf diejenigen zu richten, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind: die gesetzlich Versicherten.

Steigende Beiträge belasten Versicherte und Arbeitgeber

„Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich seit 2022 mehr als verdoppelt und liegt aktuell bei über drei Prozent. Das ist keine abstrakte Größe, sondern Geld, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fehlt und die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber erneut erhöht“, erklärt Ackermann. „Für die Menschen bedeutet Beitragsstabilität vor allem finanzielle Sicherheit. Gleichzeitig muss eine hochwertige medizinische Versorgung unabhängig vom Einkommen gewährleistet und bezahlbar bleiben. Das ist der Kern des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bezahlbarkeit gerät durch die deutlichen Beitragsanstiege der vergangenen Jahre zunehmend unter Druck. Das GKV-BStabG soll dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und somit die Beitragssätze zu stabilisieren. Dafür braucht es neben dem Bund aber auch die Unterstützung der Länder“, so Ackermann weiter.

Faire Finanzierung und Ausgabendisziplin sichern Zukunft der GKV

Über den Bundesrat und die Gesundheitsministerkonferenz haben die Länder direkten Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzes. „Diese Gestaltungsmöglichkeit sollte die hessische Landesregierung nutzen und sich für eine faire Lastenverteilung und damit auch Finanzierung der GKV im Sinne der rund 5,6 Millionen Versicherten im Land einsetzen. Die gesetzliche Krankenversicherung muss langfristig finanziell stabilisiert und zukunftsfähig aufgestellt werden. Das geht nur durch eine faire Verteilung der Belastungen. Der Staat muss sich hierbei seiner Verantwortung stellen und versicherungsfremde Leistungen, wie die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfangenden (ehem. Bürgergeld) in Höhe von zwölf Mrd. Euro, vollständig finanzieren. Zwar soll die Bundesbeteiligung laut aktueller Änderungsanträge deutlich erhöht werden und schrittweise auf bis zu 2,75 Mrd. Euro jährlich anwachsen. Die tatsächlichen Kosten werden damit jedoch weiterhin bei Weitem nicht gedeckt. Auch die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds soll nur teilweise zurückgenommen werden. Für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen ist ein noch konsequenteres Engagement des Bundes erforderlich.

Vor allem muss die Ausgabenentwicklung besser gesteuert werden. Die Ausgaben müssen sich viel stärker als bisher an den verfügbaren Einnahmen orientieren, um das stetig steigende Ausgabenwachstum deutlich zu bremsen. Die von der Finanzkommission Gesundheit geforderte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bleibt dafür die zentrale Stellschraube. Mittelfristig können auch sinnvolle und vernetzte Strukturreformen einen relevanten Beitrag leisten“, so Ackermann abschließend.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com