Reform der Notfallversorgung

Kabinettsentwurf zur Notfallreform greift zentrale Probleme auf, greift aber bei Steuerung und Ersteinschätzung noch zu kurz

In Berlin wurde gestern der Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mahnt jedoch gezielte Nachbesserungen an:

„Es ist richtig und notwendig, dass die Bundesgesundheitsministerin die dringend nötige Reform der Notfallversorgung in die Hand nimmt. Eine gezielte Unterstützung der Hilfesuchenden ist überfällig. Der Gesetzentwurf setzt grundsätzlich an den richtigen Stellen an und eröffnet die Chance, ineffiziente Strukturen abzubauen und die Versorgung spürbar zu verbessern. Entscheidend ist jedoch, dass zentrale Elemente auch bundesweit einheitlich und verbindlich umgesetzt werden.

Digitale Vernetzung konsequent umsetzen

Ein wesentlicher Baustein des Gesetzentwurfs ist der Ausbau der Leitstellen von Rettungsdienst (112) und Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem digitalen Gesundheitsleitsystem. Die geplante wechselseitige Übergabe der Hilfesuchenden schafft die Grundlage für eine abgestimmte Steuerung zwischen den Versorgungsebenen. Damit dieses Potenzial bundesweit wirksam wird, muss die digitale Vernetzung verbindlich ausgestaltet werden. Eine Umsetzung nur auf Antrag verhindert eine einheitliche Versorgung und begünstigt regionale Unterschiede.

Integrierte Notfallzentren stärken bedarfsgerechte Versorgung

Positiv ist auch der verpflichtende Ausbau Integrierter Notfallzentren an großen Krankenhäusern mit durchgehenden Öffnungszeiten (24/7). Sie ermöglichen eine frühzeitige Entscheidung über den tatsächlichen Versorgungsbedarf und helfen, Notaufnahmen wirksam zu entlasten, sei es durch Weiterleitung in die stationäre Versorgung oder die angebundene Notdienstpraxis der kassenärztlichen Vereinigung.

Einheitliche Ersteinschätzung als Schlüssel zum Reform­erfolg

Zentral für das Gelingen der Reform ist die verpflichtende bundesweit einheitliche Ersteinschätzung (digital oder per Telefon) für alle an der Notfallversorgung beteiligten Einrichtungen. Sie sorgt dafür, dass Hilfesuchende gezielt an die richtige Stelle vermittelt werden. Angesichts der Tatsache, dass aktuell rund zwei Drittel der Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen dort nicht behandlungsbedürftig sind, liegt hier ein erheblicher Hebel für mehr Effizienz und Qualität. Die derzeit vorgesehenen unterschiedlichen Verfahren in Kliniken und bei der 116117 sollten daher zu einem einheitlichen, vernetzten System weiterentwickelt werden. Perspektivisch sollte die Ersteinschätzung auch die strukturierte Weitervermittlung an haus- und fachärztliche sowie psychische, pflegerische und soziale Angebote ermöglichen.“

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com