Das hessische klinische Krebsregister hat 2025 erneut sämtliche Förderkriterien des GKV‑Spitzenverbands erfüllt. Dies beweist die hohe Qualität der onkologischen Datenerfassung und -verarbeitung in Hessen.
„Wichtiger Baustein für eine bessere Krebsversorgung“
„Die kontinuierliche Erfüllung aller Kriterien belegt eindrucksvoll die hohe Qualität und die verlässlichen Strukturen des hessischen klinischen Krebsregisters“, sagt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Das Register sei ein zentraler Baustein für die Verbesserung der onkologischen Versorgung: „Onkologinnen und Onkologen gewinnen so einen umfassenden Überblick über unterschiedlichste Krankheitsverläufe und Therapieoptionen. Diese Erkenntnisse helfen ihnen, eine individuelle und passgenaue Behandlungsmethode für das jeweilige Stadium einer Tumorerkrankung zu finden. Davon profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten“, so Ackermann weiter.
Einheitliche Qualitätsstandards bundesweit
Die Förderkriterien gemäß § 65c SGB V stellen sicher, dass klinische Krebsregister in ganz Deutschland nach einheitlichen Qualitätsmaßstäben arbeiten. Der Kriterienkatalog umfasst insgesamt 43 verbindliche Anforderungen. Schwerpunkte sind:
- verpflichtende Nutzung standardisierter Datenmodelle, insbesondere des onkologischen Basisdatensatzes,
- qualitätsgesicherte Datenannahme und -validierung,
- Datenschutz und strukturierte Dokumentationsprozesse,
- systematische Auswertung und individuelle Berichterstattung für die Leistungserbringer sowie
- transparente Datenbereitstellung für Forschung, Leitlinienarbeit und Qualitätssicherung.
Die Krebsregister aller Bundesländer müssen die Erfüllung der Anforderungen jährlich nachweisen, um dauerhaft von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert zu werden. So werden die hohen Qualitätsstandards langfristig sichergestellt.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com