Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) für das Jahr 2026 auf den neuen Landesbasisfallwert (LBFW) von 4.563,60 Euro geeinigt (2025: 4.421,34 Euro). Auf dieser Grundlage werden die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen im Jahr 2026 voraussichtlich rund 5,13 Milliarden Euro für stationäre Krankenhausbehandlungen aufwenden.
Gesetzliche Vorgaben umgesetzt
Die Einigung setzt die geltenden gesetzlichen Vorgaben für eine maximale Steigerung des LBFW von 2,98 Prozent für den Vereinbarungszeitraum 2026 um. Neu ist, dass die Finanzierung des Hygienepersonals künftig über den LBFW erfolgt und nicht mehr über individuelle Zuschläge der einzelnen Krankenhäuser.
Der LBFW 2026 wurde vom zuständigen Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege mit Wirkung ab 01.01.2026 genehmigt und bildet die zentrale Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen in Hessen. „Durch die Einigung beim Landesbasisfallwert leisten die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen einen wichtigen Beitrag zur Liquiditätssicherung der hessischen Krankenhäuser. So können die Kliniken in schwierigen Zeiten trotz herausfordernder Rahmenbedingungen die Versorgung in den hessischen Krankenhäusern weiterhin zuverlässig gewährleisten. Uns war besonders wichtig, dass die Krankenhäuser frühzeitig Planungssicherheit erhalten, um ihre medizinischen Leistungen stabil erbringen und notwendige Personal- und Strukturentscheidungen treffen zu können. Der Landesbasisfallwert ist dafür ein zentraler Baustein. Auch für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Abschluss wichtig, um Haushaltsplanungen weiterentwickeln zu können“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Hintergrund:
Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Das Finanzvolumen des Landesbasisfallwerts wird zweckgebunden für die Vergütung der Krankenhausleistungen genutzt. Für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen ist weiterhin das Bundesland Hessen zuständig.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com