Reform der Notfallversorgung

Hessen muss jetzt den Rettungsdienst grundlegend modernisieren

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, begrüßt die Reform ausdrücklich. Zugleich fordert sie, die laufende Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes zu nutzen, um die auch aus der aktuellen Reform abgeleiteten notwendigen strukturellen Veränderungen im Rettungsdienst konsequent umzusetzen: „Mit der Notfallreform stellt der Bund wichtige Weichen für eine bessere Patientensteuerung und eine Entlastung der Notaufnahmen. Jetzt ist Hessen am Zug. Die Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes sollte genutzt werden, um die längst überfälligen Reformen umzusetzen. Wir brauchen landesweit einheitliche Qualitätsstandards, digital vernetzte Leitstellen und eine sektorenübergreifende Steuerung von Patientinnen und Patienten. Wer die Notfall- und Akutversorgung zukunftsfest machen will, muss den Rettungsdienst konsequent reformieren.“

Bessere Steuerung soll Notaufnahmen entlasten

Mit dem Gesetz werden die Zusammenarbeit von Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst sowie eine einheitliche medizinische Ersteinschätzung gestärkt. Künftig sollen Hilfesuchende unabhängig davon, ob sie die 112 oder die 116117 wählen, schneller in die passende Versorgung gelenkt werden. So sollen Fehlsteuerungen vermieden und die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden.

HRDG-Novelle für strukturelle Reformen nutzen

Mit der laufenden Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes kann Hessen den Rettungsdienst organisatorisch und digital zukunftsfest machen. Das erfordert insbesondere nur jeweils eine virtuell vernetzte Gesundheitsleitstelle und ein landesweit einheitliches und interoperables Einsatzleitsystem, standardisierte Notrufabfragen sowie eine stärkere Verzahnung von Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst, Krankenhäusern und weiteren Versorgungsangeboten. „Die Menschen müssen sich weiter darauf verlassen können, im Notfall schnell und mit guter Qualität optimal versorgt zu werden. Dafür brauchen wir vernetzte Prozesse, klare Qualitätsvorgaben und eine intelligente Steuerung der Hilfesuchenden. Die HRDG-Novelle muss jetzt genutzt werden, um diese Verbesserungen für Hessen gesetzlich zu verankern“, so Ackermann weiter.

Moderne Strukturen stärken Versorgung und Effizienz

Die Reform eröffnet die Chance, die Notfallversorgung bedarfsgerecht zu gestalten und vorhandene Ressourcen gezielter einzusetzen. Damit schwer erkrankte Menschen schneller die benötigte Hilfe erhalten, müssen nun auch in Hessen die Voraussetzungen für eine moderne, vernetzte und qualitativ hochwertige Notfallversorgung geschaffen werden. „Eine gute Notfallversorgung bringt die Menschen schnell und sicher in die richtige Behandlung. Dafür reicht es nicht aus, einzelne Stellschrauben zu verändern. Entscheidend ist, dass Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser viel enger zusammenarbeiten und digitale Tools konsequent genutzt werden. Die laufende Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes bietet aktuell eine gute Chance, jetzt die erforderlichen Grundlagen dafür zu schaffen“, fasst Ackermann abschließend zusammen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com