Weiterentwicklung der Palliativversorgung und Sterbebegleitung in Hessen

Ersatzkassen unterstützen regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke in Hessen beim Auf- und Ausbau von übergeordneten Netzwerkstrukturen

Die Ersatzkassen fördern 2026 den Aus- und Aufbau der Vernetzung der Aktivitäten in fünf regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken in Hessen mit rund 28.000 Euro. Insgesamt erhalten die Hospiz- und Palliativnetzwerke im Landkreis Groß-Gerau, in Stadt und Landkreis Gießen, Hochtaunus, Vogelsberg und das Hospiz Palliative Care Netzwerk Frankfurt für das Jahr 2026 eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen von zusammen 58.300 Euro. Die Ersatzkassen sind damit der größte Förderer innerhalb der GKV in Hessen.

Starke Strukturen für die Erhaltung der Selbstbestimmung

In Hessen gibt es gibt zahlreiche Leistungs- und Beratungsangebote in der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung. Unterschiedliche Leistungserbringende sichern die Versorgung und werden dabei maßgeblich durch das Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt.

„Eine gut vernetzte Hospiz- und Palliativversorgung ist entscheidend dafür, dass unheilbar erkrankte und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase die Unterstützung erhalten, die sie für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben benötigen“, betont Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung. „Gerade angesichts des demografischen Wandels ist es wichtig, dass die Angebote nicht isoliert nebeneinanderstehen, sondern gemeinsam wirken. Mit der Förderung in Groß-Gerau, Gießen, Hochtaunus, Vogelsberg und Frankfurt können bestehende Strukturen und ehrenamtliches Engagement erhalten bleiben und die Hospiz- und Palliativversorgung somit weiter gestärkt werden“, so Ackermann weiter.

Rechtlicher Rahmen und gemeinsame Verantwortung

Seit 2023 fördern gesetzliche Krankenkassen gemäß § 39d SGB V anteilig die Arbeit von Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren, die die Zusammenarbeit der regionalen Akteure stärken und strukturieren. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich auch Kreise und kreisfreie Städte im Rahmen der ihnen obliegenden Daseinsvorsorge an der Förderung der Netzwerkkoordination mindestens in jeweils gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com