Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung: Antragstellung bis zum 31.03.2026 möglich

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2026 Anträge auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen damit regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Miete, Büro- und Arbeitsmaterial, Internetpräsenz, Medien, Fortbildungen, Schulungen sowie Reisekosten.

Die erforderlichen Unterlagen wurden allen Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem Vorjahr, die eine E-Mail-Adresse angegeben haben, bereits per E-Mail zugesandt. Gruppen und Organisationen, die erstmals einen Antrag stellen oder noch keine Unterlagen für 2026 erhalten haben, finden diese online auf der Website der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort stehen zudem der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ und ein ausführliches Begleitheft zur Verfügung. Beide Dokumente erläutern die Voraussetzungen und Richtlinien für die Förderung gemäß § 20h SGB V und geben praktische Hinweise für eine korrekte Antragstellung.

Einreichung der Anträge per Post

Anträge auf pauschale Förderung müssen bis zum 31.03.2026 per Post an folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Für die Wahrung der Antragsfrist gilt der Eingangsstempel der GKV-Selbsthilfeförderung, nicht der Poststempel. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Selbsthilfe als unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung

Die Bedeutung der Selbsthilfe ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Selbsthilfegruppen bieten Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung, Erfahrungswissen und Austausch – ergänzend zur professionellen Versorgung. „Selbsthilfegruppen ergänzen die Angebote der professionellen Gesundheitsversorgung auf ganz besondere Weise. Die praxisnahe Unterstützung durch Menschen in ähnlichen Situationen wird von Betroffenen und Angehörigen sehr geschätzt. Deshalb unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen die ehrenamtliche Selbsthilfe finanziell und geben damit Planungssicherheit“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Großes Engagement in Hessen: 638 geförderte Gruppen im Vorjahr

„2025 haben insgesamt 638 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen in Hessen eine pauschale Förderung erhalten, 64 davon erstmalig. Diese Zahlen zeigen, wie vielfältig und aktiv die Selbsthilfelandschaft in Hessen ist und wie groß der Bedarf an verlässlicher Unterstützung weiterhin besteht“, so Ackermann weiter.

Hintergrund: Was bedeutet kassenartenübergreifende Förderung?

Die kassenartenübergreifende Förderung wird gemeinschaftlich von allen gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Hessen bereitgestellt. Sie folgt bundesweit einheitlichen Kriterien und sorgt dafür, dass Selbsthilfegruppen unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit ihrer Mitglieder Zugang zu finanzieller Förderung erhalten. Die Mittel ermöglichen es den Gruppen, sich langfristig zu stabilisieren und ihr Angebot weiterzuentwickeln.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com