In Hessen stehen die Sommerferien vor der Tür – für viele eine willkommene Gelegenheit zur Erholung. Auch wer Angehörige zu Hause pflegt, muss und sollte auch nicht auf eine Auszeit verzichten, denn die Pflege eines nahestehenden Menschen ist sehr belastend. „Pflegende Angehörige leisten Enormes. Gezielte Unterstützungs¬angebote wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege können dabei helfen, ihre Gesundheit zu schützen und die Pflege langfristig sicherzustellen“, sagt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Entlastung durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Pflegende Angehörige Anspruch auf Entlastung:
Bei der Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – übernimmt vorübergehend eine andere Person die Betreuung. Das können Angehörige, Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause gepflegt wird.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine befristete stationäre Versorgung in einer spezialisierten Einrichtung, z.B., wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Auch hier ist mindestens Pflegegrad 2 Voraussetzung.
Gemeinsames Budget erleichtert Nutzung
Für beide Leistungen steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Damit wurden die bisherigen starren Regelungen vereinfacht. Während der Inanspruchnahme beider Leistungen wird das Pflegegeld jeweils bis zu acht Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt. Wichtig zu wissen: Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in der Einrichtung werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen grundsätzlich selbst getragen werden.
Frühzeitig planen und beraten lassen: vdek-Pflegelotse hilft bei Suche nach Pflegeplatz
Eine gute Planung ist entscheidend: Die Organisation einer Verhinderungspflege oder die Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz kann mehrere Wochen dauern. Pflegende Angehörige sollten sich daher frühzeitig informieren und beraten lassen. Unterstützung bieten die Pflegekassen sowie der vdek-Pflegelotse, in dem zahlreiche Einrichtungen und Pflegedienste in Hessen verzeichnet sind.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com